Winterthur passt Bau- und Zonenordnung an

Dezember 2024

Die Stadt Winterthur führt mit einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) die harmonisierten Baubegriffe der «Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe» (IVHB) ein. Damit setzt sie kantonale Vorgaben um und schafft eine einheitlichere Grundlage für Planung und Bau.

Die IVHB verfolgt das Ziel, zentrale Baubegriffe und Messmethoden schweizweit zu vereinheitlichen. Obwohl der Kanton Zürich dem Konkordat nicht beigetreten ist, setzt er die Harmonisierung um – ein bedeutender Schritt zur Vereinfachung des Planungs- und Baurechts. Winterthur integriert diese Änderungen nun in die lokale Bau- und Zonenordnung.

Wesentliche Änderungen in der Bau- und Zonenordnung
Die Teilrevision der BZO umfasst zahlreiche Anpassungen, die zwingend im Zusammenhang mit den IVHB-Baubegriffen stehen. So wurden 24 Absätze der BZO wurden eins zu eins angepasst. In 15 Absätzen erfolgte eine Überprüfung und Anpassung der Massen. Neu wird beispielsweise die Gebäudehöhe anhand der Fassadenhöhe definiert, was die bisherige Praxis der Vollgeschosse ersetzt.

Einführung der Grünflächenziffer
Dieser neue Begriff ersetzt die Freiflächenziffer und definiert das Verhältnis zwischen Grün- und Grundstücksflächen. So sollen unversiegelte, bepflanzte Flächen gefördert und naturnahe Eigenschaften gewahrt werden.

Auswirkungen auf Baugesuche und Verfahren
Die neue Grünflächenziffer unterliegt bereits einer «negativen Vorwirkung». Das bedeutet, dass Baugesuche sowohl nach den bisherigen als auch den neuen Regelungen geprüft werden. Projekte, die sich noch in der Bewilligungsphase befinden, müssen beide Kriterien erfüllen.

Keine Mehrwertabgabe erforderlich
Da durch die Anpassungen keine Planungsvorteile entstehen, entfällt eine Ausgleichspflicht gemäss dem Gesetz über den Mehrwertausgleich.

Öffentliche Auflage und Mitwirkung
Die Planungsunterlagen zur BZO-Teilrevision liegen vom 27. November 2024 bis 27. Januar 2025 öffentlich auf. In dieser Frist können Einwendungen beim Amt für Städtebau eingereicht werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und ihre Anliegen vorzubringen.

Mit der Umsetzung der IVHB-Baubegriffe zeigt Winterthur Weitsicht. Einheitliche Definitionen und nachhaltige Bauvorgaben stärken den rechtlichen Rahmen und schaffen eine zukunftsorientierte Grundlage für städtische Entwicklungen.

Weitere Artikel