Windpark Quatre Bornes nimmt nächste Hürde
Das Neuenburger Kantonsgericht lehnt eine Einsprache gegen drei Windräder in der Gemeinde Val de Ruz ab. Die Gegner des Windparks können die Entscheidung ans Bundesgericht weiterziehen. Auch die Genehmigungsverfahren für sechs Windräder auf Berner Gebiet laufen noch.
Der Windpark Quatre Bornes hat eine weitere Hürde genommen. Laut einer Mitteilung der Groupe E hat das Kantonsgericht Neuenburg die Einsprache der Gegner des Projekts gegen die drei Windräder auf dem Gebiet der Neuenburger Gemeinde Val de Ruz zurückgewiesen. Das Gericht habe seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass das Projekt von nationaler Bedeutung und der kantonale Richtplan nicht zu beanstanden sei. Die Einsprecher können nun Einsprache beim Bundesgericht erheben.
Auch die sechs Windräder des Windparks, die auf dem Gebiet der Berner Gemeinde Sonvilier geplant sind, sind noch Gegenstand laufender Verfahren. Die Initianten hatten dort ursprünglich sieben Windräder geplant.
Der Windpark wird von den beiden Gemeinden sowie 23 Landwirten und anderen Personen geplant. Groupe E investiert über seine Tochter greenwatt in das Projekt. Die ersten Windmessungen wurden 2006 vorgenommen. Der Windpark soll 63 Millionen Kilowattstunden pro Jahr erzeugen.