Wettbewerb für das Bezirks- gefängnis Zürich entschieden

Mai 2024

Die Entscheidung für das Berliner Architektenteam markiert einen entscheidenden Schritt in der Neugestaltung des Bezirksgefängnisses Zürich. Mit dem Ziel, den Haftbetrieb an zeitgemässe Standards anzupassen und die Resozialisierung der Inhaftierten zu fördern, wird der Neubau eine moderne Infrastruktur bieten, die den Anforderungen eines gerechten und menschenwürdigen Umgangs entspricht. Die klare Trennung der verschiedenen Nutzergruppen und die Reduzierung der Zellenanzahl spiegeln den fortschrittlichen Ansatz des Projekts wider, das nun in die nächste Phase der Entwicklung eintritt.

Der Plan zur Erneuerung des Bezirksgefängnisses Zürich, um es den Anforderungen eines Haftbetriebs anzupassen, hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Ein von der RW+ Gesellschaft von Architekten mbH aus Berlin geleitetes Projekt setzte sich im Wettbewerb durch, um das Gefängnis neu zu gestalten und damit eine Verbesserung der Haftbedingungen einzuleiten.

Das Bezirksgefängnis Zürich, angesiedelt Kreis 4 und direkt neben dem grössten Gericht des Kantons Zürich, dem Bezirksgericht, steht vor einem Wandel. Nach umfassenden Studien und der Feststellung, dass die aktuellen Strukturen den modernen Standards nicht mehr gerecht werden, fiel die Entscheidung für einen Neubau.

Die Notwendigkeit eines Neubaus wurde durch die Erfüllung von Richtlinien bezüglich Zellengrösse, Belichtung und der Anzahl der Nebenräume offensichtlich. Das Siegerprojekt nimmt Bezug auf die T-Form des Baus und schafft eine harmonische Verbindung zwischen den verschiedenen Gebäuden der Bezirksanlage. Besonders hervorzuheben ist die kluge Entflechtung der Wege für Inhaftierte, Personal und Besucher sowie die gesicherte Zugänglichkeit zu angrenzenden Justizgebäuden. Eine wesentliche Veränderung ist die Reduktion der Zellenplätze von 153 auf maximal 90, was den Fokus auf Resozialisierung und verbesserte Haftbedingungen unterstreicht.

Das ausgewählte Konzept soll bis zum Jahr 2026 zu einem genehmigungsfähigen Bauprojekt entwickelt werden, um dann dem Regierungsrat und dem Kantonsrat zur Bewilligung vorgelegt zu werden. Bei Zustimmung und in Abwesenheit von Rekursen könnten die Bauarbeiten im Jahr 2028 beginnen.

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