Weiterer Etappensieg für Windpark Quatre Bornes
Die Initianten des Windparks Quatre Bornes haben einen wichtigen Sieg errungen, da das Bundesgericht die Beschwerde gegen eine erneute Abstimmung abgelehnt hat. Die Gemeinde Sonvilier wird nun am 22. September über den Quartierplan abstimmen, der einer Baubewilligung entspricht. Der Windpark soll insgesamt neun Windräder umfassen.
Die Initianten des bi-kantonalen Windparks Quatre Bornes haben einen weiteren Etappensieg errungen. Das Bundesgericht hat laut einer Mitteilung die Beschwerde der Gegner einer Wiederholung der Abstimmung über den Windparks in Sonvilier abgelehnt.
Die Gemeinde Sonvilier kann nun am 22. September erneut über den Quartierplan abstimmen. Dieser ist einer Baubewilligung für den Windpark gleichgestellt. Das Stimmvolk von Sonvilier hatte am 27. September 2020 den Windpark mit einer knappen Mehrheit von 289 Nein- zu 285 Ja-Stimmen den Windpark abgelehnt. Eine im Dezember 2021 lancierte kommunale Initiative verlangte eine Wiederholung der Abstimmung.
Das Neuenburger Kantonsgericht hatte im August 2023 eine Einsprache gegen die geplanten Windräder im Neuenburger Teil des Windparks in der Gemeinde Val de Ruz abgelehnt.
Der Windpark Quatre Bornes wird von den beiden Gemeinden sowie 23 Landwirten und anderen Personen geplant. Groupe E investiert über seine Tochter greenwatt in das Projekt. Die ersten Windmessungen wurden 2006 vorgenommen. Der Windpark soll mit drei Windrädern in Val de Ruz und sechs in Sonvilier 63 Millionen Kilowattstunden pro Jahr erzeugen.