Weichen für die Zukunft in Teilrevision 2024
Die Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans des Kanton Zürichs liegt vom 6. Dezember 2024 bis 14. März 2025 öffentlich auf. Bürgerinnen und Bürger sowie Planungsträger sind eingeladen, sich zur Anpassung zu äussern. Der Schwerpunkt liegt auf neuen Deponiestandorten, Hochwasserschutz und der Reduktion von Lichtemissionen.
Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, wird der kantonale Richtplan regelmässig überprüft und angepasst. Die Teilrevision 2024 enthält wichtige Anpassungen in den Kapiteln „Ver- und Entsorgung“, „Landschaft“ und „Siedlung“. So wird unter anderem der Standort für das geologische Tiefenlager informativ eingetragen, während Massnahmen zur Begrenzung von Lichtemissionen und zum Hochwasserschutz ergänzt werden.
Neue Deponiestandorte für langfristige Entsorgungssicherheit
Ein zentraler Punkt der Revision ist die Eintragung von 20 neuen Deponiestandorten sowie die Erweiterung von drei bestehenden Deponien. Gleichzeitig werden zwei bisherige Standorte gestrichen. Ziel ist es, die Entsorgungssicherheit für die nächsten 40 Jahre sicherzustellen. Da nicht jeder eingetragene Standort auch realisiert wird, erfolgt eine vorsorgliche Planung mit mehr Optionen, als derzeit benötigt werden.
Um den Transportverkehr zu reduzieren, soll in jeder Planungsregion mindestens eine Deponie Typ B betrieben werden. Für die Typen C/D/E werden zusätzlich zwei bis fünf Deponien im gesamten Kanton vorgesehen. Besondere Vorgaben sorgen dafür, dass Standorte in räumlicher Nähe gezielt gesteuert und zeitlich abgestimmt in Betrieb genommen werden.
Öffentliche Auflage und Vernehmlassung
Die Teilrevision des Richtplans liegt vom 6. Dezember 2024 bis 14. März 2025 öffentlich auf. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung nehmen. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Planungsregionen und Gemeinden. Ein Erläuterungsbericht fasst die Rückmeldungen zusammen, bevor der Regierungsrat die überarbeitete Vorlage an den Kantonsrat zur Beratung übergibt.
Gleichzeitige Gesetzesanpassungen
Parallel zur Richtplan-Teilrevision erfolgt die Vernehmlassung zu einer Revision des Planungs- und Baugesetzes mit dem Schwerpunkt „Raumentwicklung und Nacht“. Auch die Vermeidung von Lichtemissionen sowie die Regelung von Solaranlagen in geschützten Ortsbildern sind Teil dieser Konsultationen. Die koordinierte Umsetzung dieser Vorlagen stellt sicher, dass die Massnahmen zielgerichtet und zukunftsorientiert gestaltet werden.
Mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans 2024 setzt der Kanton wichtige Akzente für eine nachhaltige Raum- und Umweltentwicklung. Die Beteiligung von Bürgern und Gemeinden stellt sicher, dass die Anpassungen breit abgestützt und transparent umgesetzt werden.