Wallis lehnt vereinfachte Zulassung grosser Solaranlagen ab
Sitten - Das Walliser Stimmvolk spricht sich gegen eine Vereinfachung bei der Zulassung grosser Solaranlagen aus. Ein entsprechendes Dekret des Grossen Rats wurde in der kantonalen Abstimmung von knapp 54 Prozent abgelehnt. Das kantonale Verfahren verbleibt damit unverändert.
Die Stimmberechtigten im Kanton Wallis haben sich gegen eine Vereinfachung und Beschleunigung des kantonalen Bewilligungsverfahrens für grosse Photovoltaikanlagen ausgesprochen. In der kantonalen Abstimmung vom 10. September wurde ein entsprechendes Dekret von 53,94 Prozent der Abstimmenden abgelehnt, informiert der Staatsrat des Kantons Wallis in einer Mitteilung. Er „nimmt dieses Ergebnis zur Kenntnis“.
Das vom Grossen Rat bereits angenommene Dekret sah unter anderem ein konzentrierteres Verfahren für die Bewilligung und die Verlagerung der Bewilligungsinstanz von der kantonalen Baukommission zum Staatsrat vor. Beschwerden gegen eine Bewilligung hätten dadurch ohne Umweg beim Kantonsgericht geltend gemacht werden können. Nach der Ablehnung des Dekrets in der kantonalen Volksabstimmung bleibt das bisherige kantonale Verfahren in Kraft. Bewilligungen fallen danach weiter in die Zuständigkeit der Baukommission. Rechtsmittel müssen zunächst beim Staatsrat eingelegt werden. In zweiter und dritter Instanz kommen Kantonsgericht und Bundesgericht zum Zug.
Mit der Vereinfachung des kantonalen Verfahrens wollte der Staatsrat die Umsetzung des neuen Artikels 71a im nationalen Energiegesetz unterstützen. Er zielt auf den verstärkten Aufbau grosser Photovoltaikanlagen ab. Das entsprechende Bundesrecht bleibt von dem Ergebnis der kantonalen Abstimmung unberührt. Dort sind unter anderem die Bedingungen für die Bewilligung von grossen Photovoltaikanlagen geregelt.