Verbandsbeschwerden bei Wohnbauprojekten eingeschränkt
Das Schweizer Parlament hat beschlossen, das Beschwerderecht von Verbänden bei kleineren Wohnbauprojekten einzuschränken. Dies betrifft insbesondere Bauvorhaben in Gewässerräumen und Gebieten von nationaler Bedeutung.
Verbände dürfen künftig keine Beschwerden mehr gegen kleinere Wohnbauprojekte einreichen, wenn diese sich innerhalb von Bauzonen befinden. Dies betrifft Projekte mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern. Der Nationalrat stimmte am Montag den restriktiveren Bestimmungen des Ständerats zu, wodurch das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung ist.
Ursprünglich hatte der Nationalrat vorgeschlagen, Beschwerden auch bei Bauvorhaben innerhalb von Gewässerräumen zuzulassen. Der Ständerat strich jedoch diese Möglichkeit und beschränkte die Verbandsbeschwerden auf Bauprojekte in Gebieten von „nationaler Bedeutung“. Damit gilt künftig eine deutliche Einschränkung für das Beschwerderecht von Verbänden.
Eingeschränktes Beschwerderecht bei Bauvorhaben in Gewässerräumen
Ein Antrag von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH), der forderte, dass das Beschwerderecht nur bei Bauprojekten aufgehoben wird, die geringfügig in den Gewässerraum ragen, scheiterte im Rat. Mit 118 zu 72 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. Damit bleibt es bei der Regelung, dass kleinere Bauvorhaben in Gewässerräumen von Verbänden nicht mehr angefochten werden können.
Die Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes wurde durch eine parlamentarische Initiative des Walliser Nationalrats Philipp Matthias Bregy (Mitte) angestossen. Ziel ist es, das Beschwerderecht für kleinere Wohnbauprojekte einzuschränken, um die Bautätigkeit in der Schweiz zu erleichtern.
Die neue Regelung, die das Beschwerderecht bei kleineren Bauprojekten in Bauzonen stark einschränkt, stellt einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung von Wohnbauprojekten dar. Insbesondere in Gewässerräumen wird es künftig schwieriger für Verbände, gegen kleinere Bauvorhaben vorzugehen.