Teilzeitarbeit hat Auswirkungen auf Vorsorge und AHV-Finanzierung
Die steigende Popularität von Teilzeitarbeit in der Schweiz wirft wichtige Fragen bezüglich der Auswirkungen auf die persönliche Vorsorge und die Finanzierung der AHV auf. Eine Analyse der UBS zeigt, dass Teilzeitarbeit sowohl für Individuen als auch für das Drei-Säulen-System signifikante Herausforderungen mit sich bringt.
In der Schweiz nimmt die Teilzeitarbeit, besonders unter Frauen, zu. Das Bundesamt für Statistik (BFS) berichtet, dass im Jahr 2022 rund 30 Prozent der alleinstehenden Frauen ohne Kinder in Teilzeit arbeiteten, im Vergleich zu nur 15 Prozent der Männer. Diese Arbeitsweise beeinflusst nicht nur das individuelle Einkommen und die Vorsorgeleistungen, sondern auch die Finanzierung der umlagefinanzierten AHV.
Eine Studie von UBS-Ökonomen unter dem Titel «Teilzeit: Auswirkungen auf die Altersvorsorge» beleuchtet, dass Teilzeitarbeit zu reduzierten Vorsorgeleistungen und einer verminderten Sparkapazität führt. Dies betrifft insbesondere Alleinstehende ohne Kinder, wobei die entstehende Vorsorgelücke oft überproportional zur Pensumsreduktion ausfällt. Bei Paaren hingegen kann Teilzeit in Verbindung mit einkommensabhängigen Kita-Subventionen weniger dramatische Auswirkungen haben.
Die UBS-Studie «AHV 2030 – Arbeitsmarktszenarien zur fiskalischen Nachhaltigkeit der AHV» zeigt, dass eine veränderte Arbeitsmarktbeteiligung direkte Auswirkungen auf die AHV-Finanzierungslücke hat. Steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen könnte diese Lücke leicht reduzieren, während eine verringerte Beteiligung der Männer die Lücke vergrössern würde. Eine höhere Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitskräften hätte ebenfalls einen positiven Effekt.
Die zukünftigen Entwicklungen des Arbeitsmarktes und gesellschaftliche Trends wie eine bessere Work-Life-Balance oder vermehrte Kinderbetreuung durch Männer könnten weitere Strukturreformen der AHV notwendig machen. Die UBS-Ökonomen betonen, dass Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt allein nicht ausreichen, um die Finanzierungslücke der AHV zu schliessen.