Sursee macht Solaranlagen und Dachbegrünung zum Standard
Der Gemeinderat von Sursee hat einen Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative für eine unabhängige und ökologische Energieversorgung grossmehrheitlich angenommen. Auf Flachdächern wird damit eine Kombination von Begrünung und Solaranlagen zum Standard gemacht.
Dächer von Neubauten oder bei Dachsanierungen in der Gemeinde Sursee sollen künftig grundsätzlich mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für Flachdächer wird zudem eine Begrünung angestrebt. Dies hat der Gemeinderat von Sursee am 14. Oktober mit der grossmehrheitlichen Annahme eines Gegenvorschlags zur Gemeindeinitiative für eine unabhängige und ökologische Energieversorgung (Solar-Initiative) beschlossen. Das Initiativkomitee hatte die Solar-Initiative nach der Erarbeitung des Gegenvorschlags durch den Stadtrat zurückgezogen.
Der Gegenvorschlag steht im Einklang mit dem neuen kantonalen Energiegesetz, das vorbehaltlich eines Referendums per 1. März 2025 in Kraft tritt. Neubauten müssen dann zu 60 Prozent mit Solaranlagen bestückt werden, bei Dachsanierungen gelten 30 Prozent. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, ist eine Ersatzabgabe von 1000 Franken pro Kilowatt fällig. Abweichend vom kantonalen Gesetz soll diese Abgabe in Sursee nur möglich sein, wenn Bau und Betrieb der Solaranlage wirtschaftlich unzumutbar sind.
Zur Begrünung von Dächern werden im neuen kantonalen Energiegesetz keine Vorgaben gemacht. Sursee will begrünte Dächer jedoch zur Verbesserung des Stadtklimas und als Ersatzlebensraum für Pflanzen und Tiere nutzen. Daher wird auf Flachdächern eine Kombination aus Begrünung und Solaranlagen als Standard angestrebt.
Die in der Solar-Initiative geforderte Solarnutzung von Fassaden ist im Gegenvorschlag nicht vorgesehen. Hier wurden vom Stadtrat negative Auswirkungen auf das Ortsbild befürchtet. Zudem fällt das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Fassadenanlagen derzeit noch schlechter als das von Dachanlagen aus.