Siedlungsentwicklung nach innen trotz Lärmbelastung ermöglichen
Bei der Diskussion über die Änderungen des Umweltschutzgesetzes bekräftigt die UREK-S ihr Engagement für verdichtetes Bauen. Neue Wohnräume sollen auch an Orten mit Lärmbelastung entstehen können. Dafür sollen die Kriterien für Baugenehmigungen flexibler gestaltet werden. Die Kommission unterstützt die Regelung des Bundesrates bezüglich Fluglärm, im Gegensatz zum Nationalrat.
Die UREK-S hält am Beschluss des Ständerats fest, in lärmbelasteten Gebieten zu bauen, unter der Bedingung einer kontrollierten Wohnraumlüftung und Fenstern primär für Beleuchtungszwecke. In diesen Fällen müssen keine Lärmgrenzwerte mit geöffneten Fenstern eingehalten werden. Die Kommission ist überzeugt, dass diese Regelungen die Schaffung von Wohnraum an zentralen Standorten begünstigen und somit die Siedlungsentwicklung nach innen fördern werden.
Hinsichtlich des Baus in der Nähe von Flughäfen lehnt die Kommission einen neuen spezifischen Fluglärmgrenzwert ab, wie es der Nationalrat vorgeschlagen hat. Sie bevorzugt die bundesrätliche Regelung, die Ausnahmen von den Anforderungen bei Fluglärm ermöglicht. Diese Regelung erlaubt es ihrer Meinung nach, trotz Fluglärm verdichtet zu bauen.
Die Kommission schlägt vor, die Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen aus dem Gesetz zu streichen. Temporeduktionen sollten nicht grundsätzlich verboten sein, sondern durch bereits beschlossene Massnahmen umgesetzt werden.
In Bezug auf die Altlastensanierung von Spielplätzen bestätigt die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten den ständerätlichen Beschluss bezüglich privater Kinderspielplätze und Hausgärten mit Schadstoffbelastung. Sie lehnt es ab, dass der Bund Abgeltungen aus dem VASA Altlasten-Fonds für freiwillige Sanierungen bereitstellen kann. Die Kommission befürwortet die Sanierung belasteter privater Spielplätze und Gärten, jedoch ohne Bundesmittel einzusetzen. Kantone können Sanierungen finanziell unterstützen, wenn sie dies wünschen. Einige Mitglieder beantragen, dem Nationalrat zu folgen, ausser in Bezug auf die Regelung, dass die Eigentümer grundsätzlich für die Sanierungskosten aufkommen müssen.