Schweizer Gemeinden halten Zweitwohnungsanteil stabil
Die jährliche Erhebung der Wohnungsinventare durch das Bundesamt für Raumentwicklung zeigt, dass trotz leichtem Anstieg immer noch etwa jede sechste Gemeinde in der Schweiz keine neuen Zweitwohnungen mehr zulässt. Acht weitere Gemeinden haben nun einen Anteil von über zwanzig Prozent Zweitwohnungen.
Die aktuelle Erhebung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) belegt, dass der Anteil von Gemeinden, die keine neuen Zweitwohnungen mehr zulassen, weiterhin signifikant ist. Etwa jede sechste Schweizer Gemeinde ist von diesem Beschluss betroffen, und diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegen.
Interessanterweise verzeichnet die Schweiz nun insgesamt 340 Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent. In diesen Gemeinden sind neue Zweitwohnungen nur unter strengen Auflagen erlaubt, wie es das Zweitwohnungsgesetz vorschreibt. Besonders betroffen sind Gebiete im Alpenbogen, den Voralpen, vereinzelt im Jura und an Seen.
Die Gemeinden führen jährlich ihre Wohnungsinventare durch, um den Bestand an Zweitwohnungen zu ermitteln. Die Ergebnisse werden vom ARE jedes Jahr Ende März veröffentlicht. Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent liegt, haben dann 30 Tage Zeit, um Stellung zu nehmen und ihr Inventar zu präzisieren. Bleibt der Anteil über zwanzig Prozent, greift das Zweitwohnungsgesetz, welches den Bau neuer Zweitwohnungen regelt und auf der im März 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative basiert.
Diese Entwicklung unterstreicht die Bestrebungen der Schweizer Gemeinden, die Zweitwohnungsproblematik im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben zu regulieren und das Gleichgewicht zwischen Erholungs- und Wohnraumnutzung in ihren Regionen zu wahren.