Regierungsrat verkürzt Fristen im Baubewilligungsverfahren?

Die Bearbeitungszeit für Baugesuche im Kanton Zürich soll von vier auf drei Monate reduziert werden. Der Regierungsrat plant dazu eine Gesetzesänderung und setzt auf digitale Prozesse, um das Bewilligungsverfahren effizienter zu gestalten.
Der Zürcher Regierungsrat möchte das Baubewilligungsverfahren optimieren und hat eine Verkürzung der Behandlungsfrist von vier auf drei Monate vorgeschlagen. Diese Massnahme soll den Genehmigungsprozess effizienter gestalten und die Planungsunsicherheit für Bauherren reduzieren. Ein zentraler Faktor für diese Beschleunigung ist die Digitalisierung der Abläufe, die den administrativen Aufwand verringern soll.
Politischer Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Initiative zur Fristverkürzung geht auf eine Motion von FDP, SVP und GLP zurück, die im Februar 2023 vom Kantonsrat mit 96 zu 73 Stimmen überwiesen wurde. Der Regierungsrat sieht darin eine Chance, die Bearbeitungszeiten zu optimieren, ohne dabei die Qualität der Prüfverfahren zu gefährden.
Verzicht auf Verkürzung der Vorprüfungsfrist
Anders als in der Motion gefordert, wird die Vorprüfungsfrist nicht von drei auf zwei Wochen reduziert. Der Regierungsrat folgt damit den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, wonach eine zu kurze Vorprüfung das Verfahren insgesamt verlangsamen könnte, anstatt es zu beschleunigen. Eine sorgfältige Vorprüfung wird als entscheidend für eine reibungslose Abwicklung der Baugesuche angesehen.
Effizientere Verfahren für eine dynamische Bauwirtschaft
Mit der geplanten Gesetzesänderung soll das Bauen im Kanton Zürich effizienter und planbarer werden. Die digitale Transformation der Bewilligungsverfahren könnte nicht nur Zeit sparen, sondern auch den Bürokratieaufwand minimieren. Nun liegt es am Kantonsrat, über die vorgeschlagene Anpassung des Planungs- und Baugesetzes zu entscheiden.