Regierungsrat lehnt Flughafen-Nachtruhe-Initiative ab

Januar 2025

Die «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» fordert eine strengere Nachtruhe am Flughafen Zürich. Der Regierungsrat sieht jedoch rechtliche Konflikte mit dem Bundesrecht und warnt vor negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Zürich.

Die Volksinitiative «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» fordert eine gesetzlich festgelegte Nachtruhe von 23.00 bis 6.00 Uhr am Flughafen Zürich. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab, da sie gegen Bundesrecht verstösst und rechtliche Unsicherheiten schafft. Die Gesetzgebung über die Luftfahrt liegt in der alleinigen Kompetenz des Bundes, der eine Nachtflugordnung bereits abschliessend geregelt hat.

Eine wortwörtliche Umsetzung der Initiative würde unerfüllbare Erwartungen wecken, ohne die tatsächliche Lärmbelastung spürbar zu reduzieren. Der Regierungsrat betont, dass bestehende Regelungen bereits den maximalen Spielraum des kantonalen Rechts ausschöpfen.

Fokus auf reduzierte Flugbewegungen nach 23.00 Uhr
Trotz Ablehnung der Initiative unterstützt der Regierungsrat Massnahmen zur Förderung der Nachtruhe. So sollen operationelle Verbesserungen und eine optimierte Flughafeninfrastruktur zur Reduktion von Flugbewegungen nach 23.00 Uhr beitragen. Die 2024 vom Zürcher Stimmvolk bewilligten Pistenverlängerungen sind ein zentraler Schritt, um die Pünktlichkeit und Effizienz des Flughafens zu steigern.

Zudem wird die Lärmbelastung durch technologische Fortschritte weiter sinken. Neue, leisere Flugzeuge sollen den Schutz der Anwohner langfristig verbessern.

Wirtschaftsstandort und internationale Anbindung sichern
Der Flughafen Zürich ist für die wirtschaftliche Stärke des Kantons unverzichtbar. Als einziges interkontinentales Drehkreuz der Schweiz ermöglicht er tägliche Direktverbindungen zu internationalen Metropolen, die für Unternehmen und Bevölkerung gleichermassen essenziell sind.

Die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens hängt dabei von seinen Betriebszeiten ab. In den letzten 20 Jahren wurden diese bereits um zwei Stunden reduziert. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh betont, dass die bestehende Regelung einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Lärmschutz und den Anforderungen von Wirtschaft und Reisenden darstellt.

Mit dieser Haltung will der Regierungsrat sowohl die Lebensqualität der Anwohner sichern als auch die wirtschaftliche Zukunft des Kantons stärken.

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