Immobilienpreise im Berggebiet ziehen an

Ittigen BE, Mai 2023

Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) hat den Bau neuer Zweitwohnungen im Berggebiet weitgehend beendet. Nachfrage und Preise für bestehende Zweitwohnungen sind jedoch stark gestiegen. Dies geht aus dem ZWG-Monitoring des Bundesamts für Raumentwicklung hervor.

Das 2015 verabschiedete ZWG hat den Neubau von Zweitwohnungen im Berggebiet mittlerweile weitgehend gestoppt, informiert das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in einer Mitteilung. Das ARE nimmt in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft regelmässig ein Monitoring der Auswirkungen des Gesetzes vor. Dem aktuellen Monitoring zufolge sind die Auswirkungen des ZWG auf die Bauwirtschaft und die Hotellerie im Berggebiet gering.

„Für Einheimische und Arbeitskräfte im Berggebiet ist es hingegen schwierig geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden“, schreibt das ARE. Dies führen die Fachleute des Bundesamts allerdings nicht ausschliesslich auf das ZWG zurück. Vielmehr hätten auch das niedrige Zinsumfeld und die Möglichkeit zum ortsunabhängigen Arbeiten die Nachfrage nach Zweitwohnungen gesteigert. Dadurch ist der im ersten Monitoring 2021 festgestellte Angebotsüberhang an Zweitwohnungen an vielen Orten verschwunden. Stattdessen werden vermehrt auch in der Nutzung freie, sogenannte altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen auf den Markt gebracht.

Die Schwierigkeiten für Wohnbevölkerung, Zuziehende und Angestellte, bezahlbaren Wohnraum zu finden, habe „zu Verdrängung und Abwanderung“ geführt, erläutert das ARE. Ältere Menschen ziehen dabei tendenziell in zentralere Talgemeinden, Erwerbstätige in Gemeinden mit erschwinglichem Wohnraum und der Möglichkeit, zum Arbeitsort zu pendeln. Gemeinden können die Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen mit Vorgaben zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum einschränken. Das Bundesamt für Wohnungswesen unterstützt Gemeinden bei einer aktiven Wohnstandortpolitik mit dem Leitfaden „Attraktives Wohnen in Berggebieten“.

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