Ostschweizer Bahnprojekte von der Bundesregierung vernachlässigt
Die Ostschweizer Kantone sind besorgt über die Vernachlässigung wichtiger Bahninfrastrukturprojekte durch den Bundesrat, die bereits von der Bundesversammlung genehmigt wurden. In seiner Botschaft vom 16. August 2023 zu den Bahninfrastruktur-Ausbauprogrammen hat der Bundesrat diese Projekte ausgelassen, was zu Forderungen der Ostschweizer Regierungen nach Verbesserungen führt. Diese Projekte sind von entscheidender Bedeutung für die Mobilität und den Klimaschutz in der Region und die Regierungen setzen sich aktiv dafür ein, dass sie weiterhin politisch berücksichtigt werden.
Die Ostschweizer Kantone haben ehrgeizige Ziele für die Zukunft der Mobilität und den Klimaschutz festgelegt. Eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieser Ziele spielt der Ausbau des Bahnangebots und der zugehörigen Infrastruktur. Dazu gehört die Stärkung der Bahnstrecke zwischen Winterthur und St. Gallen, um die Erreichbarkeit der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Thurgau und des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg deutlich zu verbessern. Diese Erweiterung wurde erstmals im Jahr 2009 im Rahmen des Programms „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB) vom Parlament genehmigt und im Jahr 2019 mit der Botschaft zum Bahnausbauschritt 2035 bestätigt.
In der aktuellen Botschaft vom 16. August 2023 legt der Bundesrat seine Pläne für den weiteren Ausbau des Bahnnetzes dar und beantragt eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Projekte in verschiedenen Regionen der Schweiz. Bedauerlicherweise plant er jedoch nicht, die bereits beschlossenen Erweiterungen zwischen Winterthur und St. Gallen umzusetzen. Darüber hinaus beabsichtigt er, die Vorinvestitionen für einen zukünftigen Meilibachtunnel im Rahmen des laufenden Ausbauprojekts zum Zimmerberg-Basistunnel nicht durchzuführen. Es ist unklar, warum diese Streichungen vorgenommen werden, da sie den Zielen der Perspektive BAHN 2050 des Bundes, der Raumplanung und des Klimaschutzes entsprechen.
Die Regierungen der Ostschweizer Kantone akzeptieren diese Benachteiligung nicht. Für einen Lebens- und Wirtschaftsraum mit über 1,1 Millionen Einwohnern und fast 700.000 Beschäftigten ist die Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots von entscheidender Bedeutung. Sie setzen sich aktiv dafür ein, dass die geplanten Erweiterungen im Rahmen des politischen Prozesses weiterhin berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck stehen sie im engen Kontakt mit den Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentariern.
Konkret fordern die Regierungen der Ostschweizer Kantone:
Die Beibehaltung der Mittel für die Leistungssteigerung und Beschleunigung auf der Strecke Winterthur-St. Gallen.
Die Einleitung von Vorinvestitionen für den Meilibachtunnel als Teil des Zimmerbergtunnels 2, um die Verbindung zu den Regionen Ausserschwyz, Linthgebiet, Glarus, Rheintal und Graubünden sicherzustellen.
Die Umsetzung weiterer Bahninfrastrukturprojekte in der Ostschweiz, wie die Projektierung des Doppelspurausbaus Tiefenwinkel auf der Strecke Zürich-Chur im Rahmen der Botschaft 2023 und die Bereitstellung eines Planungskredits für Beschleunigungsmassnahmen auf der Strecke Pfäffikon-Chur im Rahmen der Botschaft 2026.
Diese Anliegen werden auch von den Regierungen des Kantons Zürich und des Fürstentums Liechtenstein, die assoziierte Mitglieder der Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) sind, unterstützt. Darüber hinaus weisen die Regierungen der Ostschweizer Kantone bereits auf zukünftige Anforderungen hin, die voraussichtlich im Jahr 2026 vom Parlament erörtert werden sollen. Hierzu gehören Massnahmen zur Kompensation des Verzichts auf schnelles Fahren in Kurven auf der Strecke Winterthur-St. Gallen, die Entflechtung des internationalen Fernverkehrs vom nationalen Fernverkehr auf der Strecke Zürich-St. Gallen-München sowie die Umsetzung weiterer Bahninfrastrukturprojekte in der Ostschweiz, einschließlich des Ausbaus des Tiefenwinkels auf der Strecke Zürich-Chur und der Sicherstellung der aktuellen Anschlussqualität im Knoten Schaffhausen.