Neues Gesetz soll Pilotprojekte zum Mobility-Pricing ermöglichen
Der Bundesrat will Pilotprojekte zum Mobility-Pricing rechtlich ermöglichen und finanziell unterstützen können. Ein entsprechendes Gesetz soll nun in die Vernehmlassung gehen. Die Verantwortung für die konkreten Programme wird bei Kantonen und Gemeinden oder Organisationen liegen.
Mobility-Pricing mit unterschiedlichen Tarifen für Haupt- und Nebenzeiten könne Verkehrsprobleme entschärfen, erläutert der Bundesrat in einer Mitteilung. Dies habe eine theoretische Wirkungsanalyse für den Kanton Zug gezeigt, heisst es dort weiter. Der Bundesrat will das Verfahren deshalb auch in der Praxis testen lassen.
Dazu hat der Bundesrat ein auf zehn Jahre befristetes Gesetz erarbeitet, dass Pilotprojekte zu Mobility-Pricing rechtlich ermöglicht und die Grundlagen für ihre finanzielle Unterstützung legt. Dieses Gesetz werde nun in die Vernehmlassung geschickt, informiert der Bundesrat in der Mitteilung.
In der Vorlage wird Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, Pilotprojekte zur Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens im Individualverkehr und im öffentlichen Verkehr durchzuführen. Falls die Projekte eine Abgabepflicht vorsehen, müssen sie vom Kanton bewilligt werden. Darüber hinaus muss der verantwortliche Kanton eine Genehmigung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einholen. Projekte, bei denen die Teilnahme freiwillig ist, können auch von Organisationen durchgeführt werden, heisst es in der Mitteilung.
Im Rahmen einer Anfrage des Bunds vom letzten Februar hätten bereits verschiedene Städte und Kantone Interesse an einem Pilotprojekt angemeldet, informiert der Bundesrat in der Mitteilung weiter. Für einige dieser Projekte sollen nun zunächst Machbarkeitsstudien erstellt werden. Mit in Kraft treten des neuen Gesetzes könnten realisierbare Projekte dann gestartet werden.