Neue Lärmvorschriften im Interesse der Siedlungsentwicklung nach innen
Die Umweltkommission des Ständerates hat einstimmig die Bundesratsvorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes unterstützt. Diese Revision befasst sich mit verschiedenen Umweltaspekten, darunter Lärmschutz und Bauprojekte in lärmbelasteten Gebieten.
Die Umweltkommission des Ständerates (UREK-S) hat einstimmig ihre Unterstützung für die Revision des Umweltschutzgesetzes ausgesprochen, nachdem sie umfangreiche Anhörungen von Kantonen und Interessenvertretungen durchgeführt hat. Die Revision betrifft verschiedene Umweltthemen, darunter Lärmschutz, Altlasten und strafrechtliche Aspekte. Die UREK-S hat sich bereits auf Entscheidungen bezüglich des Bauens in lärmexponierten Gebieten festgelegt und unterstützt die Schaffung klarer lärmrechtlicher Kriterien für Baubewilligungen. Dies soll die Rechtssicherheit für Bauprojekte in lärmbelasteten Gebieten erhöhen und das Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen voranbringen.
Die Kommission schlägt vor, Baugenehmigungen unter bestimmten Bedingungen zu erteilen, selbst wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Eine Möglichkeit ist, den Grenzwert in mindestens der Hälfte der lärmempfindlichen Räume an einem Fenster einzuhalten. Alternativ kann dies auf einen lärmempfindlichen Raum pro Wohnung beschränkt werden, wenn ein ruhiger Außenraum vorhanden ist. Die Kommission hat auch beschlossen, dass die Grenzwerte am offenen Fenster nicht eingehalten werden müssen, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung vorhanden ist.
Eine Minderheit in der Kommission hält diese Lockerungen des Lärmschutzes für zu weitreichend und plädiert für einen strengeren Schutz vor Lärm. Sie schlägt vor, dass der Grenzwert grundsätzlich in jedem lärmempfindlichen Raum an einem Fenster eingehalten werden muss. Ist dies nicht möglich, könnte dies auf die Hälfte der lärmempfindlichen Räume beschränkt werden, sofern ein ruhiger Außenraum zur Verfügung steht.
In Bezug auf die Ausweisung von Bauzonen und Änderungen von Nutzungsplänen unterstützt die Kommission den Bundesrat darin, Ausnahmen von der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte zuzulassen, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine Minderheit in der Kommission fordert, den Städten und Gemeinden mehr Kompetenzen bei der Anordnung von Maßnahmen zu geben, während eine andere Minderheit Lärmobergrenzen auf Gesetzesstufe für Ausnahmen bei der Ausweisung neuer Bauzonen oder Änderungen von Nutzungsplänen festlegen möchte.
Schließlich wird von einer Minderheit verlangt, den Lärmschutz während der Nachtzeiten sicherzustellen. In Bezug auf die Biodiversitätsinitiative bleibt die Kommission bei ihrer Entscheidung, nicht auf den indirekten Gegenentwurf zur Initiative einzutreten. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass das bestehende Recht ausreichend Schutz für Flächen mit hoher Biodiversität bietet. Eine Minderheit plädiert jedoch für den indirekten Gegenentwurf. Die Kommission empfiehlt schließlich die Ablehnung der Biodiversitätsinitiative.
Die Kommission hat auch die Detailberatung zur parlamentarischen Initiative „Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft“ aufgenommen und wird die Beratung fortsetzen. Darüber hinaus hat sie ein Postulat eingereicht, das die Anwendung des Verursacherprinzips bei Rücksendungen im Online-Versandhandel prüfen soll. Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern.