Neue Ära der Umweltpolitik
Die Schweizer Umweltkommission (UREK-N) hat wesentliche Fortschritte bei der Überarbeitung des CO2-Gesetzes und des Beschleunigungserlasses gemacht. Mit diesen Massnahmen zielt die Kommission darauf ab, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und erneuerbare Energien zu fördern, während sie gleichzeitig die Verfahren zur Genehmigung von Energienutzungsanlagen beschleunigt.
Die UREK-N hat den Entwurf des CO2-Gesetzes für 2025-2030 mit einer Mehrheit von 18 zu 7 Stimmen angenommen. Dieser Entwurf beinhaltet die Halbierung der Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 im Vergleich zu 1990, wobei 75% der Reduktionen im Inland erzielt werden sollen. Die Kommission unterstützt viele Aspekte des Bundesrates, wie das Festhalten am maximalen CO2-Abgabebetrag von 120 Franken pro Tonne und lehnt eine Erhöhung ab.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung erneuerbarer Energien. Die Kommission hat vorgeschlagen, bis zu 45 Millionen Franken aus dem Ertrag der CO2-Abgabe für diesen Zweck zu verwenden, einschliesslich der Unterstützung von Anlagen zur saisonalen Energiespeicherung. Auch die Elektromobilität wird gefördert, indem die Basisinstallation von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge unterstützt wird, mit einem Budget von maximal 20 Millionen Franken pro Jahr.
Im Bereich des Strassenverkehrs schlägt die Kommission eine reduzierte leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für emissionsarme Lastwagen vor, die mit Elektro-, Wasserstoff- oder erneuerbaren Treibstoffen betrieben werden. Bei den Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge setzt die Kommission konkrete Zwischenziele für Personenwagen fest, um eine lineare jährliche Reduktion der CO2-Emissionen zu erreichen.
Zur Förderung erneuerbarer Treibstoffe im Luftverkehr plant die Kommission, eine Beimischpflicht für erneuerbare Flugtreibstoffe einzuführen und eine Abgabe für Flüge von Privat- und Businessjets einzuführen.
Die UREK-N hat auch wichtige Entscheidungen zum Beschleunigungserlass getroffen, der darauf abzielt, die Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Die Kommission unterstützt den Bundesratsentwurf weitgehend, fordert aber einige Ergänzungen, um die Einbindung von Standortgemeinden in das Verfahren zu gewährleisten.
Insgesamt setzt die UREK-N mit diesen Entscheidungen ein starkes Zeichen für den Umweltschutz und die Förderung erneuerbarer Energien in der Schweiz.
Die Kommission hat vom 6. bis 8. November 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.