Nationalrat beschliesst Offensive für Windenergie
Der Nationalrat hat am 6. Juni die überarbeitete Vorlage für das Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen mit 136 zu 53 Stimmen gutgeheissen. Profitieren sollen davon insgesamt 39 Turbinen, die derzeit auf ihre Bewilligung warten.
Der Nationalrat hat sich den Änderungen des Ständerats angeschlossen und ist ihm hinsichtlich der Gesetzesvorlage zur beschleunigten Bewilligung von Windkraftanlagen mit 136 zu 53 Stimmen gefolgt. Ursprünglich stammt diese Vorlage von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats. Hintergrund ist das Ziel, die Schweiz in der sonnenarmen Zeit von Stromimporten unabhängiger zu machen.
Deshalb sei ein Zubau nötig, so Energieminister Albert Rösti (SVP) laut einer Medienmitteilung des Parlaments. Doch müsse dieser „ohne starkes Ritzen der üblichen Mitspracherechte“ realisiert werden. Den Angaben zufolge habe es im Parlament grundsätzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive nur vonseiten der SVP gegeben. Die übrigen Fraktionen seien sich darüber einig, dass die Windenergie in den Wintermonaten einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leiste.
Daher, so der Tenor, könne es nicht sein, dass Projekte über 20 Jahre auf ihre Bewilligung warten müssten. Die Vorlage sieht vor, dass die beschleunigten Verfahren nur angewendet werden dürfen, wenn die Gemeinden die Anlage im Rahmen der Nutzungsplanung bereits bewilligt haben. Das trifft laut Rösti auf 39 Turbinen zu, die jährlich 250 Gigawattstunden Strom liefern sollen. Dazu zählen unter anderem der Windpark Grenchenberg im Kanton Solothurn, die Projekte Eoljorat Sud und Sur Grati im Kanton Waadt sowie das Projekt Crêt Neuron im Kanton Neuenburg.
Die beschleunigten Verfahren sollen für Windenergieprojekte im nationalen Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt installiert ist. Bei diesen Projekten soll neu der Kanton für die Baubewilligung zuständig sein. Zudem werden die Rechtsmittel gegen diesen Entscheid eingeschränkt: Er soll nur vor dem obersten kantonalen Gericht angefochten werden können.