Mehr Transparenz, mehr Klarheit im Mietrecht

März 2025

Mit der Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen schafft der Bundesrat mehr Transparenz für Neumietverhältnisse. Ab Oktober 2025 wird die Angabe von Referenzzinssatz und Teuerung auf dem Formular zur Anfangsmiete obligatorisch. Ein Schritt mit spürbaren Auswirkungen für Vermieterinnen, Investoren und Standortverantwortliche.

Mit der per 1. Oktober 2025 in Kraft tretenden Verordnungsänderung reagiert der Bundesrat auf die anhaltende Kritik an der Intransparenz bei der Festlegung des Anfangsmietzinses. Neu müssen bei Neuvermietungen in Formularpflicht-Kantonen die zuletzt gültigen Werte des Referenzzinssatzes sowie des Landesindexes der Konsumentenpreise auf dem Formular ausgewiesen werden.

Ziel ist es Mieter sollen einfacher erkennen können, ob ein Mietzins gerechtfertigt oder anfechtbar ist. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen in den Mietwohnungsmarkt, sondern auch die Planbarkeit für Investoren und institutionelle Vermieter.

Betroffen sind insbesondere urbane Zentren
Die Änderung betrifft Kantone mit Formularpflicht wie Zürich, Genf, Basel, Luzern und Zug. Regionen, in denen ein Grossteil der neuen Mietverhältnisse abgeschlossen wird. Dort müssen die amtlichen und privaten Formulare bis spätestens 1. Oktober 2025 angepasst und genehmigt werden. Bei Nichtbeachtung könnte der Mietvertrag hinsichtlich des Anfangsmietzinses als ungültig eingestuft werden. Ein rechtliches Risiko, das professionell bewirtschaftende Eigentümer nicht ignorieren sollten.

Gleichzeitig schafft der Bundesrat administrative Entlastung bei Staffelmieten. Neu genügt eine einfache schriftliche Mitteilung der Mietzinserhöhung, ein amtliches Formular ist nicht mehr erforderlich.

Fundament für ein zukunftsfähiges Mietzinsmodell
Das bestehende Berechnungsmodell für Mietzinsanpassungen, das aus den 1980er Jahren stammt, soll grundlegend überarbeitet werden. Damit reagiert die Politik auf Studien, die das heutige Modell als nicht mehr zeitgemäss beurteilen. Der Fokus liegt künftig auf realistischen Kostenannahmen für Kapital, Unterhalt und Verwaltung, ebenfalls eine Entwicklung, die insbesondere für institutionelle Investoren und Projektentwickler von grosser Bedeutung ist.

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