Luzern reagiert auf Steuerdruck mit Milliardenpaket

Die OECD-Mindestbesteuerung stellt die Standortpolitik der Schweiz auf die Probe. Besonders betroffen ist der Kanton Luzern. Um den drohenden Verlust von Unternehmen, Arbeitsplätzen und Investitionen zu verhindern, plant die Luzerner Regierung ab 2026 eine gezielte Stärkung des Wirtschafts- und Lebensraums mit jährlich 300 Millionen Franken. Das Massnahmenpaket steht nun in der öffentlichen Vernehmlassung.
Der internationale Steuerwettbewerb wird durch die OECD-Mindestbesteuerung neu justiert und trifft Luzern ins Mark. Der bisherige Vorteil tiefer Unternehmenssteuern für international tätige Konzerne fällt weg. Die Folge könnten abwandernde Firmen, sinkende Investitionen und massive Ausfälle bei den Steuereinnahmen sein. Über eine Milliarde Franken stehen für Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel – ein Szenario, das Luzern nicht tatenlos hinnehmen will.
Wirtschaftsstandort stärken, Lebensqualität sichern
Der Regierungsrat reagiert mit einem weitreichenden Standortförderungsprogramm, das jährlich rund 300 Millionen Franken umfasst. Rund zwei Drittel davon sollen direkt in Massnahmen zur Förderung von Innovation, Digitalisierung, Wirtschaftsflächen und einer unternehmensfreundlichen Verwaltung fliessen. Auch für Immobilienentwickler und Investoren entstehen dadurch neue Chancen. Insbesondere in der Planung und Realisierung zukunftsweisender Gewerbe- und Infrastrukturprojekte.
Das restliche Drittel ist der Lebensqualität gewidmet. Die Massnahmen reichen von steuerlicher Entlastung über Familienfreundlichkeit bis zur Förderung von Kultur und digitaler Teilhabe, zentrale Standortfaktoren, wenn es darum geht, Talente zu binden und neue Arbeitskräfte anzuziehen.
Partizipativ und zukunftsgerichtet
Die Erarbeitung des Programms erfolgte in enger Abstimmung mit Wirtschaft, Gemeinden und Sozialpartnern. Bis zum 9. Juni 2025 läuft die öffentliche Vernehmlassung über das Tool «E-Mitwirkung». Der finale Entscheid liegt beim Volk. Im September 2026 wird über das Paket abgestimmt, Inkrafttreten ist für den 1. Oktober 2026 geplant.
Mit dieser Vorlage setzt Luzern ein starkes Signal. Standortförderung ist nicht mehr Kür, sondern strategische Pflicht – und sie erfordert klare, langfristige Investitionen.