Kanton Zürich schlägt Gebiete für die Nutzung von Windkraft vor
Der Zürcher Regierungsrat hält 20 Gebiete im Kanton für sehr geeignet für grosse Windkraftanlagen, 15 weitere gut geeignet. Er hat die entsprechenden Einträge in den Richtplan in die Anhörung gegeben. Er schlägt freiwillige Zahlungen künftiger Betreiber an die Standortgemeinden vor.
Der Zürcher Regierungsrat will die planerischen Grundlagen für eine verstärkte Nutzung der Windkraft im Kanton schaffen. Dafür hat er nun laut einer Mitteilung den Eintrag von 20 sehr gut geeigneten und von 15 gut geeigneten Gebieten in die Anhörung gegeben. Die sehr gut geeigneten Gebiete befinden sich vor allem im Nordosten des Kantons zwischen Cholfirst, Stammerberg, Zünikon und Bergbuck. Weitere Gebiete im Süden des Knonauer Amts, auf dem Pfannenstiel und im Oberland gelten als gut geeignet. Insgesamt hatte der Kanton 52 Potenzialgebiete angeschaut.
Die Anhörung dauert bis zum 31. Oktober. Anschliessend erarbeitet der Regierungsrat den entsprechenden Antrag an den Kantonsrat. Windkraftanlagen können nur in Gebieten errichtet werden, die im Richtplan als geeignet eingetragen sind.
Der Regierungsrat schlägt auch Massnahmen vor, um die Gemeinden und die Bevölkerung an der Errichtung der Anlagen zu beteiligen. So sollen sich Gemeinden und Private freiwillig an den Investitionen beteiligen können. Umgekehrt sollen Betreiber von Anlagen freiwillig Gemeinden an den Erträgen beteiligen.
Dagegen sieht der Regierungsrat kaum Potenzial für den Ausbau der Wasserkraft im Kanton. Einzig am Rheinfall könnten 20 Prozent des Wassers für ein unterirdisches Kraftwerk genutzt werden. Er schlägt einen entsprechenden Eintrag in den Richtplan vor.