Kanton Solothurn führt Solarpflicht für Neubauten ein
Der Kantonsrat von Solothurn hat die Regierung mit der Einführung einer Solarpflicht auf Neubauten beauftragt. Der Regierungsrat hat dazu eine Arbeitshilfe zur Umsetzung für die Gemeinden ausgearbeitet. Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Januar.
Im Kanton Solothurn gilt ab dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für Neubauten ab einer bestimmten Grösse. Laut Medienmitteilung des Kantons hat der Regierungsrat sowohl eine Arbeitshilfe für die Gemeinden als auch die Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht verabschiedet. Das Solothurner Parlament hat einen entsprechenden Antrag mit 55 zu 37 Stimmen angenommen. Darin heisst es laut Protokoll der 19. Kantonsratssitzung, der Regierungsrat werde beauftragt, die gesetzlichen Regelungen dahingehend anzupassen, dass neue Bauten so ausgerüstet werden, dass mindestens ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt wird. Fördermassnahmen seien vorzusehen.
Das Bundesparlament hatte im Oktober 2022 das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter beschlossen. Im eidgenössischen Energiegesetz wurden dazu verschiedene kurz- und mittelfristig angelegte Massnahmen zur Stromversorgung der Schweiz festgeschrieben. Für den Kanton Solothurn brachte dies eine Solarpflicht auf Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von über 300 Quadratmetern mit sich.
Der Regierungsrat hat die Arbeitshilfe für Gemeinden verabschiedet, die die Solarpflicht auf Neubauten im Rahmen von Baubewilligungsverfahren umsetzen müssen. Und er hat eine Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht angenommen.
Die örtlichen Baubehörden in den Gemeinden sollen ab sofort an drei Abenden in Online-Seminaren über die Umsetzung der Solarpflicht in der Praxis geschult werden.