Verkehrs- und Siedlungskonzept für 2025 Seeland Biel
Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept 2025 (RGSK 2025) sowie das Agglomerationsprogramm der 5. Generation (AP5) in der Region seeland.biel/bienne unterliegen einer umfassenden Überarbeitung und öffentlichen Mitwirkung bis zum 11. März 2024.
Die Region seeland.biel/bienne arbeitet derzeit an der Aktualisierung des Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts 2025 (RGSK 2025) sowie des Agglomerationsprogramms der 5. Generation (AP5). Diese beiden Planungsinstrumente zielen darauf ab, die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplanung in der Region harmonisch aufeinander abzustimmen und stehen bis zum 11. März 2024 zur öffentlichen Mitwirkung offen.
Die Koordination dieser Planungen über Gemeindegrenzen hinweg ist für die Region seeland.biel/bienne eine zentrale Aufgabe. Das RGSK und das AP verfolgen das gemeinsame Ziel, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, die sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft entspricht als auch sorgsam mit dem knappen Boden umgeht und dabei die Umwelt schützt. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines wachsenden Bevölkerungszuwachses und steigender Mobilitätsbedürfnisse.
Das RGSK legt als regionaler Richtplan verbindliche Vorgaben für die Ortsplanungen der Gemeinden fest und fokussiert auf die räumliche und verkehrliche Entwicklung. Das AP schafft die Grundlage für die Mitfinanzierung von Verkehrsprojekten durch den Bund, wobei bereits frühere Generationen des Programms Bundesbeiträge in Millionenhöhe auslösten.
Das RGSK 2025 wird in zwei Etappen überarbeitet, wobei die erste Etappe bis 2025 die Entwicklung eines neuen Zukunftsbildes für verschiedene Teilräume, die Überprüfung von Vorranggebieten für Siedlungserweiterungen und die Aktualisierung von Maßnahmen umfasst.
Das AP5 setzt seinen Schwerpunkt auf die Entwicklung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Freiräumen und Klimaschutz. Es integriert langfristige Ziele und Strategien, einschließlich des Klimawandels, und stärkt die Siedlungsentwicklung von innen.
Bis zum 11. März 2024 haben Gemeinden, Verbände, Organisationen und alle Interessierten die Möglichkeit, sich zu beiden Programmen zu äußern. Nach einer Vorprüfung durch den Kanton im Mai 2024 werden RGSK und AP im Frühjahr 2025 der Mitgliederversammlung von seeland.biel/bienne zur Verabschiedung vorgelegt.