Genf setzt neue Massstäbe bei der energetischen Sanierung von Gebäuden

Juli 2024

Genf hat einen wichtigen Schritt unternommen, um die energetische Sanierung von Gebäuden voranzutreiben. Ab dem 1. Juni 2024 werden Immobilienbesitzer neue Subventionen erhalten, die ihnen Anreize bieten, ihre Gebäude energieeffizienter zu machen und auf erneuerbare Energien umzustellen. Höhere Subventionen und massgeschneiderte Ansätze für verschiedene Arten von Immobilien werden Energieeffizienzmassnahmen in Genf fördern.

Der Grosse Rat von Genf genehmigte im März 2024 Investitionskredite in Höhe von 500 Mio. CHF, die gemeinsam vom Kanton und dem Bundesbauprogramm finanziert werden. Diese historische Vereinbarung bestätigt das Engagement Genfs für die Renovierung des baulichen Erbes, um den Energiewandel zu beschleunigen. Es umfasst Massnahmen wie die Beibehaltung des Wärmekostenindexes und spezifische Sätze für Eigentümer von Einfamilienhäusern.

Höhere Zuschüsse für energetische Renovierungen
Immobilieneigentümer können nun zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Renovierung ihrer Gebäude erhalten. Die Zuschüsse in Höhe von 500 Mio. CHF werden hauptsächlich an private Eigentümer vergeben, während 30% an Gemeinden und autonome öffentliche Einrichtungen gehen. Die neuen Zuschüsse, die ab dem 1. Juni 2024 gelten, decken Massnahmen wie Wärmedämmung, Verbesserung der Energieeffizienzklasse und die Installation von Sonnenkollektoren ab.

Neue Angebote für Energieoptimierung und Bauplanung
Immobilieneigentümer haben nun die Möglichkeit, durch die Kombination von Einzelmassnahmen die gleichen Zuschüsse wie für anerkannte Energiestandards zu erhalten. Durch eine Zusammenarbeit mit dem kantonalen Energieamt werden zeitlich gestaffelte Pläne für die Durchführung von Energieoptimierungsprojekten erstellt. Einzelne Eigentümer profitieren von den Vorteilen, einschliesslich eines Bonus für den erreichten Energiestandard und Befreiungen von zusätzlichen Steuern.

Ein massgeschneiderter Ansatz für Eigentümer von Einfamilienhäusern
Eigentümer von Einfamilienhäusern haben drei zusätzliche Jahre Zeit, um die Renovierungsanforderungen zu erfüllen, wobei ihre individuelle Situation berücksichtigt wird. Faktoren wie das Alter und die finanzielle Situation des Eigentümers, das Entwicklungspotenzial der Nachbarschaft und der Status des Gebäudes als Kulturgut werden berücksichtigt. Darüber hinaus wurden Überbrückungsdarlehen in Höhe von 50 Mio. CHF zur Verfügung gestellt, um den Zugang zur Finanzierung von energetischen Sanierungsprojekten zu erleichtern.

Antragsverfahren
Interessierte Immobilieneigentümer können ihre Anträge online einreichen und je nach Art und Zielen des Projekts können entsprechende Zuschüsse gewährt werden. Es ist wichtig, dass die Anträge vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden und dass die vollständigen Unterlagen den Anforderungen des kantonalen Energiedienstes entsprechen. Dieser Fortschritt bei der energetischen Gebäudesanierung zeigt das Engagement von Genf, energieeffizientes Bauen zu fördern und die Stadt auf dem Weg zur Nachhaltigkeit und Energiewende voranzubringen.

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