Nationalrat setzt neue Akzente für Umwelt, Raumplanung und Energie
Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) hat entscheidende Weichenstellungen im Umwelt- und Energiebereich vorgenommen. Im Fokus stand die Anpassung des Beschwerderechts bei kleineren Wohnbauprojekten, um einen fairen Ausgleich zwischen den beteiligten Parteien zu ermöglichen. Zudem wurde die Regelung der Energiegrosshandelsmärkte und die Annäherung an EU-Standards diskutiert. Wichtige Fortschritte gab es auch in der Kreislaufwirtschaft, wobei die Motion für gemeinnützigen Wohnungsbau abgelehnt wurde. Diese Themen dominierten die Sitzungen am 22. und 23. Januar 2024 in Bern.
Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) hat beschlossen, das Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen bei kleineren Wohnbauprojekten einzuschränken. Die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für kleinere und mittlere Wohnbauprojekte anzupassen, um ungleiche finanzielle Mittel zwischen Parteien auszugleichen.
Darüber hinaus hat die Kommission die Beratung des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten begonnen, um eine angemessene Aufsicht und Transparenz sicherzustellen. Im Zuge der Diskussion über ein Strommarkt-Abkommen mit der EU erörterte die Kommission die volkswirtschaftliche Bedeutung einer sicheren Stromversorgung und die Notwendigkeit, die Schweizer Regelungen mit denen der EU in Einklang zu bringen.
Im Bereich der Kreislaufwirtschaft hat die Kommission die meisten Differenzen mit dem Ständerat ausgeräumt, insbesondere bezüglich der Lockerung des Siedlungsabfallmonopols. Es bleibt jedoch noch Uneinigkeit in der Frage, ob unverkaufte biogene Produkte entpackt werden sollen.
Weitere Diskussionen der Kommission umfassten die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, die sich auf den Lärmschutz und Altlastensanierungen konzentriert. Die Motion «Mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot» wurde von der Kommission abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits ausreichend sind. Zudem wurde ein Postulat zur Optimierung der Nutzung von Energieholz eingereicht.
Die Sitzungen der Kommission am 22. und 23. Januar 2024 standen unter der Leitung von Nationalrat Christian Imark und wurden teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern abgehalten.