Erleichterungen beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten

Juni 2024

Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrates setzt sich im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes für pragmatische Lösungen zur Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten ein. Kontrollierte Wohnraumlüftungen und private Aussenräume werden als neue Kriterien eingeführt, um den Wohnungsbau trotz Lärmbelastung zu erleichtern.

Im Zuge der Revision des Umweltschutzgesetzes möchte die UREK-N das Bauen in lärmbelasteten Gebieten vereinfachen. Grundsätzlich soll in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, das die Lärmgrenzwerte einhält. Erleichterungen sind möglich, wenn kontrollierte Lüftungen installiert werden oder ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht. Diese Regelungen sollen eine Balance zwischen Verdichtung und Lärmschutz schaffen.

Positionen des Nationalrates und des Ständerates
Der Ständerat schlägt vor, dass bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung die Grenzwerte an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen. Die UREK-N hält jedoch die nationalrätliche Version für ausgewogener, da sie eine pragmatische Lösung zur Bewältigung der Wohnungsknappheit bietet. Die Kommission betont, dass Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn die Gebäude verschärften Schallschutzanforderungen entsprechen und Massnahmen zur Begrenzung von Lärmemissionen weiterhin vorgeschrieben sind.

Kein Abbau der Lärmschutzvorschriften in Fluglärm-Gebieten
Die UREK-N verzichtet auf spezifische Fluglärm-Grenzwerte und schliesst sich dem Ständerat an. Damit sollen keine weiteren gesetzlichen Anpassungen notwendig sein, um Bauten in Flughafennähe zu ermöglichen. Die Kommission sieht keine zusätzlichen Einschränkungen für Gemeinden bezüglich der Senkung des Tempolimits vor.

Altlastensanierung und VOC-Lenkungsabgabe
Im Bereich Altlastensanierung hält die UREK-N daran fest, dass Eigentümer für die Kosten der Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten aufkommen müssen. Zudem beantragt die Kommission, Alternativen zur VOC-Lenkungsabgabe zu prüfen und fordert eine vertiefte Analyse des Bundesrates.

Geoinformationsgesetz und Energieforschung
Die UREK-N hat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Bereich Energieforschung wird eine Harmonisierung der Kreditperiode des SWEETER-Programms mit dem vierjährigen Geltungszeitraum der BFI-Botschaft angestrebt.

Zustimmung zur Stromreserve
Die Kommission tritt ohne Gegenstimme auf die Änderung des Stromversorgungsgesetzes ein und betont die Bedeutung einer sicheren Stromversorgung auch in extremen Lagen. Sie wird das Konzept der Stromreserve vertieft prüfen und verschiedene Varianten analysieren, um die Versorgungssicherheit zu garantieren und dabei die Umweltauswirkungen und Kosten zu minimieren.

Zudem empfiehlt die UREK-N dem Bundesrat, stärkere Anreize für die Bildung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften zu setzen und diese von Netznutzungsentgelten zu entlasten. Die Sitzung fand unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti statt.

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