Energiekommission stärkt Ausbau der Erneuerbaren
Die Energiekommission des Nationalrats will den Ausbau von erneuerbaren Energien schneller voranbringen. Bei grösseren Anlagen für Solar-, Wind- und Wasserkraft wird nationales Interesse geltend gemacht. Das Verfahren zur Bewilligung von Windenergie soll beschleunigt werden.
Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrats (UREK-N) hat an ihrer Sitzung vom 23. bis 25. Januar das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien erörtert. Dabei habe sich die Kommission insbesondere mit dem nationalen Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien befasst, informiert die UREK-N in einer entsprechenden Mitteilung. Sie spricht sich dafür aus, bei Anlagen für Solar-, Wind- und Wasserkraft ab einer bestimmten Grösse nationales Interesse geltend zu machen.
Die Kantone sollen daher neu neben Wasser- und Windkraft auch geeignete Gebiete für Photovoltaikanlagen in ihrem Richtplan festlegen. Für kleinere Anlagen kann nationales Interesse geltend gemacht werden, wenn die Ausbauziele für Energie aus erneuerbaren Quellen nicht erreicht werden. Mehrheitlich spricht sich die Kommission darüber hinaus auch für eine Solarpflicht bei Neubauten und erheblichen Um- und Erneuerungsbauten aus. Der bis 2040 geplante Produktionszubau von jährlich 6 Terawattstunden erneuerbarer Energie soll hauptsächlich mit den 15 vom Runden Tisch zur Wasserkraft priorisierten Projekten sowie mit Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung realisiert werden.
Den Ausbau der Windenergie will die Kommission mit einer Straffung des Bewilligungsverfahrens beschleunigen. Bis zum Erreichen einer zusätzlichen Jahresproduktion von 1 Terawattstunde sollen Baubewilligungen von Windenergieprojekten im nationalen Interesse, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, vom Kanton erteilt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Instanzenzug für Beschwerden zu straffen, erläutert die UREK-N in einer gesonderten Mitteilung.