Neue Regelungen für Kreislaufwirtschaft treten Anfang 2025 in Kraft

Bern, November 2024

Enerdrape wurde für ihr geothermisches Paneel mit der ersten AMAG Sustainability Challenge ausgezeichnet. Die Lösung verwandelt unterirdische Räume in erneuerbare Wärmequellen und spart dabei Bohrungen. Der Preis umfasst 50’000 Franken und ein Jahr Nutzung eines VW ID.3.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Mehrzahl der Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken mit Wirkung zum Jahresbeginn 2025 in Kraft zu setzen. „Die Revisionen des Umweltschutzgesetzes (USG), des Energiegesetzes (EnG) und des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schaffen einen übergeordneten gesetzlichen Rahmen für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz“, schreibt der Bundesrat in einer entsprechenden Mitteilung. Die neuen Regelungen sollen es ermöglichen, Materialkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Gebäuden stärken.

Dafür werden wichtige Grundsätze gesetzlich verankert. So werden Wiederverwertung und Wiederverwendung künftig grundsätzlich Vorrang vor der Verbrennung haben. Die Kantone sind angewiesen, Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude festzulegen. Der Bundesrat bekommt die Kompetenz eingeräumt, Vorgaben zum ressourcenschonenden Bauen zu machen und Anforderungen für Produkte und Verpackungen vorzugeben.

Mit Ausführungsbestimmungen verbundene Gesetzesänderungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Sie werden vom Bundesrat in den nächsten beiden Jahren in die Vernehmlassung geschickt. Dazu gehören die Bestimmungen zur Einführung einer schweizweit geltenden Busse für Vermüllung (Littering) sowie die Bestimmungen zu Ausnahmen vom Siedlungsabfallmonopol.

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