Luzerner Theaterprojekt wird aktualisiert und extern überprüft
Im Zuge der wesentlichen Überarbeitung des Siegerprojekts für das neue Luzerner Theater wird das 2020 erstellte Betriebskonzept aktualisiert und einer externen Überprüfung unterzogen. Diese Maßnahme entspricht einer Forderung des Kantonsrats und ist Teil der umfassenden Projektplanung.
Nach signifikanten Änderungen am Entwurf für das neue Luzerner Theater, wird parallel das Betriebskonzept, das ursprünglich im Jahr 2020 erstellt wurde, überarbeitet. Vor der Entscheidung über den Projektierungskredit ist eine Aktualisierung des Konzepts notwendig, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts adäquat zu reflektieren. Der Luzerner Regierungsrat hat daraufhin beschlossen, ein entsprechendes Postulat aus dem Kantonsrat als erheblich zu erklären.
Die Stadt Luzern und der Kanton Luzern haben eine Aufgabenteilung für den Bau des neuen Theaters vereinbart. Während die Stadt für die Realisierung und Finanzierung des Neubaus verantwortlich ist, wird der Kanton einen Teil der höheren Betriebskosten übernehmen. Der Regierungsrat legt Wert darauf, dass die künftigen Betriebskosten nicht mehr als zehn Prozent über dem aktuellen Niveau liegen und dass das Luzerner Theater seinen Eigenfinanzierungsgrad substanziell verbessert.
Angesichts der fortgeschrittenen Entwicklung des Siegerprojekts ist es nun erforderlich, das Betriebskonzept zu aktualisieren. Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorgehen in der Beantwortung des Postulats P 35 von Adrian Nussbaum. Ebenso hat der Stadtrat von Luzern einem zweistufigen Überprüfungsprozess zugestimmt. In der ersten Phase wird das Konzept extern evaluiert, um vor der Entscheidung über den Projektierungskredit zu fundierten Aussagen über den veränderten Betrieb zu gelangen. Die zweite Phase umfasst eine umfassende externe Überprüfung nach Vorliegen des endgültigen Projekts und der städtischen Abstimmung.
Die externe Überprüfung wird aufzeigen, ob das geplante Theater die vorgegebenen Grenzen der Betriebskostenerhöhung einhalten kann und klärt zudem, wer zukünftig als Eigentümer des Gebäudes fungiert und damit für die Unterhaltskosten verantwortlich ist. Der Auftrag für beide Phasen der Überprüfung wird vom Zweckverband Grosse Kulturbetriebe erteilt.