Ein neuer Standard im Kanton Zürich

Oktober 2024

Im Kanton Zürich wird es bald eine entscheidende Wendung in der Immobilienplanung geben. Neubauten müssen künftig «vogelfreundlich» gestaltet werden. Der Zürcher Kantonsrat hat mit überwältigender Mehrheit beschlossen, das Planungs- und Baugesetz entsprechend anzupassen. Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung ökologische Verantwortung und nachhaltige Baupraktiken.

Vögel schützen, Kollisionen verhindern
Der Umweltschutz steht im Fokus dieses neuen Gesetzes, das dem Schutz der avianen Fauna dienen soll. Schätzungen zufolge verlieren in der Schweiz jährlich über drei Millionen Vögel ihr Leben infolge von Kollisionen mit verspiegelten Fassaden und Fensterscheiben. Künftig sollen Neubauten hier eine Vorreiterrolle einnehmen und Massnahmen ergreifen, um solche Tragödien zu vermeiden. Der Kantonsrat hat heute in erster Lesung entschieden, dass die Planung künftig auf die Sicherheit für Vögel Rücksicht nehmen muss. Nach dem erfolgreichen Abstimmungsergebnis von 147 zu 30 Stimmen wird die Vorlage nun in die Redaktionskommission übergeben, und die formale Verankerung im Gesetz wird in etwa vier Wochen erwartet.

Gestaltungsspielraum für nachhaltige Lösungen
Die Diskussion über die genaue Formulierung führte jedoch zu kontroversen Debatten. Während die SP eine umfassendere Regelung forderte, die auch bestehende Gebäude einbeziehen sollte, einigte sich das Parlament auf den aktuellen Kompromiss. «Es ist entscheidend, dass wir den Vogelschutz jetzt umsetzen, auch wenn wir uns mehr gewünscht hätten», betonte Theres Agosti von der SP. Auch Thomas Forrer von den Grünen äusserte den Wunsch, dass auch grössere Umbauten in den neuen Vogelschutzartikel aufgenommen werden sollten.

Herausforderungen für Bauherrschaften und Behörden
Während einige Fraktionen die Initiative unterstützten, äusserte die FDP Bedenken und sah keinen akuten Handlungsbedarf. Sie argumentierten, dass der bestehende rechtliche Rahmen bereits ausreiche und dass Pläne, die Vögel gefährden, nicht genehmigt werden dürften. Dennoch betonte Agosti, dass das Problembewusstsein für den Vogelschutz oft unzureichend sei, und verwies auf Beispiele wie das Kantonsspital Winterthur, das durch transparente Glasgeländer für Gefahren sorgte.

Der Grüne Baudirektor Martin Neukom erkannte ebenfalls die Gefahren, die von Glas ausgehen, und betonte, dass ein umfassendes Gesetz wichtig wäre, um eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Dennoch hatte der Regierungsrat Bedenken hinsichtlich des Mehraufwands für Bauherrschaften und Behörden geäussert und die Vorlage letztlich abgelehnt.

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