Kantonsgericht weist Einsprachen gegen Windpark ab
Das Kantonsgericht Neuenburg hat sämtliche Einsprachen gegen den Windpark Montagne de Buttes abgewiesen. Windparkbetreiberin Verrivent und deren Eigner, die Energieversorgungsunternehmen Groupe E und SIG, begrüssen diese Entscheidung für ihr Projekt.
Das Kantonsgericht von Neuenburg gibt grünes Licht für den Windpark Montagne de Buttes. Es hat alle Einsprachen gegen das Projekt der Verrivent SA abgewiesen. Die Kläger können nun Berufung einlegen.
In einer gleichlautenden Medienmitteilung begrüssen Windparkbetreiberin Verrivent und deren hälftige Eignerin, die Energieversorgerin Groupe E Greenwatt, das positive Signal. „Die Entscheidung zeigt, wie wichtig das Projekt Montagne de Buttes für die Zukunft einer ganzen Region ist“, wird Verrivent-Verwaltungsratspräsident Alain Sapin in der Mitteilung zitiert. Die andere Hälfte am Aktienkapital von Verrivent SA hält Services Industriels de Genève (SIG). Vorgesehen sei, das Aktienkapital längerfristig für das Gemeinwesen zu öffnen.
Diese gerichtliche Entscheidung folgt gemäss der Mitteilung einem Beschluss des Neuenburger Regierungsrats. Dieser hatte im Mai 2019 sämtliche Einsprachen gegen die öffentliche Auflage des kantonalen Ortsplans behandelt. Der Windpark ist ein Bestandteil dieses Plans. Zudem hat auch der Kanton am 28. Dezember 2020 entschieden, alle im Juni 2016 eingereichten Rekurse gegen Baubewilligungsgesuche in den drei betroffenen Gemeinden Val-de-Travers, Les Verrières und La Côte-aux-Fées abzuweisen.
Auf ihrem Gebiet soll der Windpark Montagne de Buttes mit 19 Windturbinen entstehen. Mit einer jährlichen Stromproduktion von rund 100 Millionen Kilowattstunden soll er 10 Prozent des gesamten derzeitigen jährlichen Stromverbrauchs im Kanton decken und pro Jahr 180’000 Tonnen CO2 einsparen. Die Investitionen belaufen sich auf 140 Millionen Franken.