Innovationspark Dübendorf soll sich auf Mobilität ausrichten
Die vom Zürcher Regierungsrat eingesetzte Projektgruppe hat die Gesamtschau für das Flugplatzareal Dübendorf erstellt. Sie sieht eine Dreifachnutzung als Innovationspark, Flugplatz und für militärische Zwecke vor. Die Zürcher Handelskammer begrüsst dies, bedauert aber den Verzicht auf die Geschäftsfliegerei.
Eine vom Regierungsrat des Kantons Zürich eingesetzte Projektgruppe hat seit September 2020 eine Gesamtschau für das Flugplatzareal Dübendorf erstellt. Nun hätten die Mitglieder der Behördendelegation den Synthesebericht unterzeichnet, informiert die Staatskanzlei des Kantons Zürich in einer Mitteilung. Das Flugplatzareal soll als Innovationspark, Flugplatz und für militärische Zwecke genutzt werden.
„Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit“ und „mit Rücksicht auf die Bevölkerung“ werde „etappenweise nur das gebaut, was gebraucht wird“, erläutert die Staatskanzlei. Ihr zufolge soll das Projekt „ein Leuchtturm für eine innovative urbane Entwicklung werden, insbesondere in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit und schonendem Umgang mit Ressourcen“.
Konkret sieht die Gesamtschau eine Unterteilung des Areals in vier Teilgebiete vor. Auf Teilgebiet A soll der Innovationspark mit den Schwerpunkten Mobilität, Robotik, Aviatik, Raumfahrt sowie moderne Fertigungstechnologie- und Materialforschung entstehen. Auf Teilgebiet B werden sich Innovationspark und ein Forschungs- und Werkflugplatz zu einem Aviatikcluster verbinden. Teilgebiet C ist für Nutzungen mit hohen Sicherheitsanforderungen reserviert. Die aviatischen Infrastrukturen sind im Teilgebiet D angesiedelt, in dem der Naturschutz eine zentrale Rolle spielen wird. Ein Flugplatzrundweg soll das Areal für Erholung und Freizeit der Bevölkerung nutzbar machen.
Im nächsten Schritt soll nun das Planungsrecht für alle Teilbereiche geschaffen werden, heisst es in der Mitteilung. Konkret werden dort ein kantonaler und ein regionaler Richtplan sowie die kommunale Richt- und Nutzungsplanung genannt. Der kantonale Richtplan wird vom 6. September bis zum 5. November öffentlich aufgelegt.
Die Zürcher Handelskammer (ZHK) begrüsst das Bekenntnis zur Dreifachnutzung als Innovationspark, ziviler und militärischer Flugplatz. Die Vision eines international führenden Standorts für die Forschung und Entwicklung an Mobilitätslösungen sei unterstützenswert, schreibt sie in einer Mitteilung. Allerdings bedauert sie den Verzicht auf die Geschäftsfliegerei. Diese sei für die Attraktivität des Wirtschaftsraums wichtig. Daher sollten die Türen für sie nicht endgültig geschlossen werden.