Durchgangsbahnhof: Ein Schlüsselprojekt des Kantons Luzern
Das Projekt Durchgangsbahnhof besteht aus einer unterirdischen Durchmesserlinie und vier tiefergelegten Gleisen. Sie verbindet die Achsen Basel/Bern–Luzern und Luzern–Zürich beziehungsweise die Hauptentwicklungsachsen des Kantons Luzern und schafft über Luzern eine neue Nord–Süd-Verbindung.
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Der Durchgangsbahnhof gilt als Schlüsselprojekt des Kantons Luzern und Bestandteil der zentralen Planungsinstrumente des Kantons. Im Agglomerationsprogramm, im kantonalen Richtplan – die beide vom Bund genehmigt werden – und im kantonalen ÖV-Bericht werde das Projekt mit höchster Priorität verfolgt, ist auf der Webseite das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements BUWD zu lesen. Auch der SBB-Korridorrahmenplan Zentralschweiz erachte den Durchgangsbahnhof als zentrales Vorhaben zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz und die Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs hätten den Durchgangsbahnhof neben dem Zimmerberg-Basistunnel 2 zudem als strategisches Projekt deklariert, das rasch möglichst realisiert werden müsse.
Finanzierung und Ausbau neu geregelt
Ein Blick zurück: Seit das Schweizer Stimmvolk 2014 die Vorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) angenommen hat, ist die Finanzierung und
der Ausbau der schweizerischen Bahninfrastruktur neu geregelt. Während die Kantone und der Bund den Bahnausbau gemeinsam finanzieren, ist für dessen Planung und Umsetzung einzig der Bund verantwortlich und die Kantone sind in diesen Prozess involviert. Die Bahninfrastruktur wird dabei schrittweise ausgebaut. Über die jeweiligen Ausbauschritte entscheiden National- und Ständerat alle vier bis acht Jahre.
Zeithorizont von 20 Jahren
Im Juni 2019 hat das eidgenössische Parlament dem Ausbauschritt 2035 für die Bahninfrastruktur zugestimmt. Für den im Ausbauschritt 2035 ausdrücklich erwähnten Durchgangsbahnhof Luzern bedeutet dies, dass dessen Projektierung inklusive Auflageprojekt ohne Unterbruch erfolgen kann. Damit sei ein wichtiger weiterer Meilenstein erreicht, betonen die Projektverantwortlichen. Im Vorfeld zum parlamentarischen Entscheid hatte sich der Kanton Luzern gemeinsam mit den weiteren Zentralschweizer Kantonen bei den National- und Ständeräten für die Aufnahme des Durchgangsbahnhofs im Ausbauschritt 2035 eingesetzt, da dieser in der Botschaft des Bundesrates ursprünglich nicht enthalten war.
Ausbauschiritt 2040: Zurzeit läuft die Projektierung für den Durchgangsbahnhof. Die am Durchgangsbahnhof beteiligten Partner – das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), die Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden, die Stadt Luzern, der Verkehrsverbund Luzern (VVL) und die Zentralbahn – treiben nun die Planung des Durchgangsbahnhofs voran, sodass mit dem nächsten Ausbauschritt die Realisierung in Angriff genommen werden kann. Über den Ausbauschritt 2040 wird das Parlament voraussichtlich in den Jahren 2026 abstimmen. Läuft alles nach Plan, soll der Durchgangsbahnhof höchstwahrscheinlich ab 2040 betriebsbereit sein.
Gesamtkosten von rund 2,4 Milliarden Franken
Die Kosten für den Durchgangsbahnhof belaufen sich gemäss Planungsbericht des Kantons Luzern auf 2,4 Milliarden Franken. Die erste Etappe, die das Angebot ausbaut und die Anschlüsse systematisiert, kostet rund 1,8 Milliarden Franken. Die zweite Etappe beziehungsweise die Durchmesserlinie, welche die Achsen Basel/Bern–Luzern und Luzern–Zürich miteinander verbindet und damit die Fahrzeiten verkürzt, werden mit rund 600 Millionen Franken veranschlagt. ■
Kontakt
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) 6002 Luzern Telefon +41 (0) 41 228 51 55 www.durchgangsbahnhof.lu.ch