Gotthard-Windpark ist offiziell eingeweiht
Der Gotthard-Windpark ist nach 18 Jahren Planungs- und Bauzeit symbolisch in Betrieb genommen worden. Der einzige derzeit im Bau befindliche Schweizer Windpark wird ab November Strom produzieren.
Der Parco eolico del San Gottardo ist auf dem Gotthard-Pass offiziell eingeweiht worden. Es ist aktuell der einzige Windpark, der in der Schweiz im Bau ist. Er wird seinen regulären Betrieb im November aufnehmen. Für die kommenden Sommermonate sind laut einer Medienmitteilung der Betreiberin Azienda Elettrica Ticinese (AET) „zahlreiche Wiederherstellungs- und Bodensanierungsmassnahmen“ vorgesehen.
Staatsrat Claudio Zali, Direktor der Territorialabteilung, Airolos Bürgermeister Franco Pedrini, der Generaldirektor von Services Industriels de Genève (SIG), Christian Brunier, und der Direktor der AET, Roberto Pronini, haben die Anlage symbolisch in Betrieb genommen. Anwesend waren auch Vertreter von Unternehmen und Institutionen, die an dem Projekt beteiligt sind.
Für die Bauphase wurden die Sommermonate der vergangenen beiden Jahre genutzt. Geplant war die Inbetriebnahme bereits im Herbst 2009. Doch die Verantwortlichen hätten damals laut eines Artikels der „Luzerner Zeitung“ „zugegeben, dass sie den Aufwand des Projekts unterschätzt haben“. Zur Begründung habe der damalige Verwaltungsratspräsident fehlende Erfahrung der Schweiz mit Windparks angeführt.
Jetzt stehen auf dem Gotthard-Pass fünf statt der ursprünglich sieben geplanten Windräder. Sie wurden von der deutschen Firma Enercon geliefert. Die jährliche Produktion dieser Generatoren von je 2,35 Megawatt wird laut der Mitteilung auf zwischen 16 und 20 Gigawattstunden geschätzt. Sie könne den Strombedarf im Leventina-Tal zwischen den Südportalen des Gotthard-Tunnels bei Airolo bis Biasca abdecken.
Die Investition in Höhe von 32 Millionen Franken wurde von den Aktionären des Gotthard-Windparks unterstützt: AET hält 70 Prozent, SIG 25 Prozent und die Gemeinde Airolo 5 Prozent. Die Anlage bekommt für 20 Jahre Subventionen aus dem Fond der Kostendecken Einspeisevergütung (KEV) für erneuerbare Energien. Dabei handelt es sich um ein Instrument des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien. Es wird durch eine Abgabe der Konsumentinnen und Konsumenten auf den Strompreis finanziert.