Kanton Zürich will CO2-neutrale Gebäude
Neubauten im Kanton Zürich sollen künftig CO2-neutral geheizt und gekühlt werden. Ausserdem sollen sie einen Teil des benötigten Stroms selbst erzeugen. Die Zürcher Handelskammer kritisiert die Vorlage als planwirtschaftlich und zu teuer.
Rund 40 Prozent des CO2-Ausstosses im Kanton Zürich gehen auf Gebäude zurück. Um dies zu ändern, hat der Regierungsrat entsprechende Änderungen, orientiert an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (muKEN 2014), im kantonalen Energiegesetz vorgeschlagen. Künftig sollen neue Gebäude CO2-neutral geheizt und gekühlt werden. Ausserdem ist vorgesehen, dass Neubauten einen Teil des benötigten Stroms durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder in der Fassade selbst erzeugen.
Die Vorlage der Regierung sieht auch bei den Altbauten Massnahmen vor: Öl- und Gasheizungen sollen durch klimaneutrale Anlagen wie Wärmepumpen ersetzt werden. Laut einer Mitteilung der Regierung dürfen nur Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, wenn die klimaneutrale Wärmeversorgung über die Lebensdauer über 5 Prozent mehr kosten würde.
Förderbeiträge unterstützen den Ersatz fossiler Heizungen. Für die Jahre 2020 bis 2023 stehen insgesamt 180 Millionen Franken zur Verfügung. In diesem Zusammenhang bewilligte der Kantonsrat im März einen Rahmenkredit in Höhe von 33 Millionen Franken. Damit werden zusätzliche Mittel aus der CO2-Abgabe des Bundes verfügbar.
Mit dem Ziel der Vorlage, den Energieverbrauch von Gebäuden niedrig zu halten, ist die Zürcher Handelskammer (ZHK) einverstanden. Jedoch kritisiert sie den Ansatz des Regierungsrates als planwirtschaftlich und zu teuer. „Zielführender wären marktwirtschaftliche Instrumente“, schreibt sie in einer Mitteilung. „Die ZHK ist erstaunt, dass der Regierungsrat seine Energiegesetz-Änderung als wirtschaftliches Impulsprogramm bezeichnet.“ Denn Subventionen müssten dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden, die Förderung der einen Branche erfolge auf Kosten anderer Branchen.