Denkmalschutz in Zug in der Kritik

Oktober 2023

In Zug sind zahlreiche historische Gebäude durch das überarbeitete Denkmalschutzgesetz gefährdet. Laut diesem Gesetz müssen Baudenkmäler extrem wichtige Kriterien erfüllen, um unter Schutz gestellt zu werden, ein Maßstab, den kaum ein Gebäude in Zug erreicht. 2021 erklärte das Bundesgericht, dass eine wörtliche Auslegung dieses Gesetzes gegenüber der Bundesverfassung und internationalem Recht unzulässig wäre. Dennoch schlug ein neues Urteil des Bundesgerichts im Fall der Kantonsschule Zug Wellen, weil es nicht auf einen Einspruch des Zuger Heimatschutzes einging.

Das überarbeitete Zuger Denkmalschutzgesetz trat 2019 in Kraft und beschränkt den Schutz auf „äußerst wichtige“ Gebäude. Dies hat zur Folge, dass viele historische Bauten im Kanton Zug, die wertvoll, aber nicht „äußerst wichtig“ sind, gefährdet sind. Kritiker argumentieren, dass dieses strenge Kriterium weltbekannte Denkmäler wie die Kathedrale Notre Dame oder den Kölner Dom betrifft, aber nicht lokale Denkmäler wie den Zurlaubenhof.

Einspruch und Entscheidung des Bundesgerichts
Der Zuger Heimatschutz hatte das Gesetz wegen Verstößen gegen das Granada-Abkommen, einem internationalen Vertrag zum Schutz von Baudenkmälern, angefochten. Das Bundesgericht gab ihnen teilweise Recht, jedoch wurde die Entscheidung in einem neueren Fall nicht bekräftigt, wodurch viele Gebäude im Kanton Zug weiterhin gefährdet sind.

Zukunftsperspektiven
Nach aktuellen Gerichtsentscheidungen sind viele historische Gebäude in Zug nicht geschützt. Eigentümer und Anwohner, die sich für den Schutz dieser Gebäude einsetzen wollen, stehen nun vor der Herausforderung, die Rechtmäßigkeit der Gesetze anzufechten und die damit verbundenen Prozesskosten zu tragen. Sie können sich auf internationale Abkommen und frühere Gerichtsentscheidungen berufen, aber die Hürden sind hoch. Der Heimatschutz bedauert, dass die frühere Entscheidung des Bundesgerichts nicht bestätigt wurde.

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