CKW aktiviert Mindestvergütung für Solarstrom
CKW wendet die vom Bund für Anfang 2025 beschlossene Mindestvergütung für Solarstrom bereits ab zweitem Quartal 2024 an. Betreibende von kleinen Solaranlagen sollen damit vor sehr tiefen Marktpreisen besonders im Sommer geschützt werden.
CKW will Betreibende von kleinen Solaranlagen vor sehr tiefen Marktpreisen insbesondere im Sommer schützen und sie bei der Amortisation der Anlage unterstützen. Dazu wendet die Axpo-Tochter bereits ab der Abrechnung für das zweite Quartal 2024 die vom Bund geplante Mindestvergütung für Solarstrom an, informiert CKW in einer Mitteilung. Hier sollen Betreibende von Solaranlagen bis 150 Kilowatt Leistung voraussichtlich ab Anfang 2025 einen Mindestpreis für ihren Solarstrom erhalten, falls der vom Bundesamt für Energie festgelegte Referenzmarktpreis besonders tief ausfällt.
Bei der Höhe der aktuell gezahlten Mindestvergütung orientiert sich CKW am Verordnungsentwurf. Er sieht je nach Grösse der Anlage unterschiedliche Mindestvergütungen pro Kilowattstunde vor. Zusätzlich erwirbt die Luzerner Energiedienstleisterin auf freiwilliger Basis auch den Herkunftsnachweis des Solarstroms. Er beträgt für kleine Solaranlagen 2 Rappen pro Kilowattstunde und für Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung 1 Rappen pro Kilowattstunde.
In der Mitteilung rät CKW den Betreibenden von Photovoltaikanlagen zudem zur Optimierung des Eigenverbrauchs. Er lohne sich insbesondere in Phasen mit tiefen Rückvergütungen. Für die Optimierung des Eigenverbrauchs biete sich neben eigenen Energiemanagementlösungen und Batteriespeichern auch der Zusammenschluss mit Nachbarn an, schreibt die CKW. Mit dem am 9. Juli von der Stimmbevölkerung gutgeheissenen neuen Stromgesetz werden zudem weitere Optionen wie die Bildung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften oder virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch möglich.