Bundesrat unterstützt Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts
Die Stellungnahme des Bundesrats zu den Vorschlägen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) markiert einen Schritt in Richtung Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone. Die Unterstützung dieser Vorlage verdeutlicht die Bestrebungen, den Prozess der Baugenehmigung zu vereinfachen und gleichzeitig den Schutz bedeutender Umwelt- und Kulturerbestätten zu gewährleisten.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat eine Vorlage erarbeitet, die vorsieht, das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone einzuschränken. Diese Initiative zielt darauf ab, den bürokratischen Prozess der Baugenehmigung zu vereinfachen, insbesondere für Bauvorhaben von geringer Grösse.
Der Bundesrat hat am 27. März 2024 Stellung zu dieser Vorlage genommen und unterstützt die Vorschläge der UREK-N. Er befürwortet die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten bis zu einer Grösse von 400 m2 Geschossfläche innerhalb von Bauzonen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, den Bauprozess für private Bauherren effizienter zu gestalten und gleichzeitig den Schutz bedeutender Umwelt- und Kulturerbbestätten zu gewährleisten.
Darüber hinaus stimmt der Bundesrat den von der UREK-N vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Insbesondere sollen das Verbandsbeschwerderecht bestehen bleiben bei Bauvorhaben, die bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler beeinflussen, sowie bei Bauten in sensiblen Gebieten wie Biotopen oder Gewässerräumen.
Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sondersession im April vom Nationalrat behandelt. Diese Entwicklung verdeutlicht die fortlaufenden Bemühungen, einen ausgewogenen Ansatz zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz in der Baubranche sicherzustellen.