Bund will zügigeren Ausbau von Erneuerbaren
Der Bundesrat will den Ausbau von grossen Kraftwerken für erneuerbare Energien beschleunigen. Dazu sollen die Verfahren für Planung und Bau gestrafft und der Rechtsmittelweg verkürzt werden. Ein entsprechender Erlass geht nun ans Parlament.
Der Bundesrat will den Ausbau der Produktion von erneuerbaren Energien beschleunigen. Dazu sollen die Verfahren für Planung und Bau entsprechender grosser Kraftwerke verkürzt werden, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Er hat an seiner Sitzung vom 21. Juni eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes zu Händen des Parlaments verabschiedet.
Danach sollen neu allein die Kantone für ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse zuständig sein. Dies verhindere, dass ein Projekt in mehrere, einzeln anfechtbare Etappen aufgeteilt wird, erläutert der Bundesrat. Für Wasserkraftwerke soll das bisherige bewährte Verfahren beibehalten werden.
Die Kantone werden angewiesen, im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen auszuweisen. Entsprechende Anlagen von nationalem Interesse brauchen dann keine projektbezogene Grundlage mehr im kantonalen Richtplan. Bei der Festlegung der Gebiete soll der Schutz von Landschaft, Biotopen, Wald, Kulturland und Fruchtfolgeflächen berücksichtigt werden.
Zudem will der Bundesrat den Rechtsmittelweg im Zusammenhang mit Planung und Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken verkürzen. Künftig soll auf kantonaler Ebene nur noch eine Beschwerde an das oberste kantonale Gericht möglich sein. Der Kreis der Beschwerdeberechtigten wird auf Standortkantone und -gemeinden und gesamtschweizerisch tätige Organisationen wie WWF oder Pro Natura eingeschränkt.
Beim Ausbau des Stromnetzes sehen die Pläne des Bundesrats einen Verzicht auf die Festlegung eines Planungsgebiets vor. Stattdessen soll bei der Sachplanung direkt der Planungskorridor definiert werden.