Bund passt Kostenlimiten für Wohnraumförderung an

Februar 2025

Am 1. Februar 2025 tritt die revidierte Verordnung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) in Kraft, die neue Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte festlegt. Damit werden die gestiegenen Land- und Baukosten berücksichtigt und die Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Projekte in Berggebieten verbessert.

Die Revision reagiert insbesondere auf die hohen Bau- und Transportkosten in alpinen Regionen. Neu erhalten gemeinnützige Bauträger in Berggebieten gezielte Förderungen, da sich gezeigt hat, dass die Kosten für Baumaterialien in diesen Regionen deutlich höher sind als in Tal- und Mittellandgebieten.

Anstieg der Kostenlimiten für preisgünstigen Wohnraum
Die Kostenlimiten für die Erstellung, Erneuerung und den Erwerb von Wohnraum wurden zuletzt 2022 angepasst. Seither sind die Land- und Baupreise weiter gestiegen, sodass die neuen Werte erforderlich wurden. Diese Anpassung stellt sicher, dass preisgünstiger Wohnraum weiterhin gefördert und erhalten bleibt.

  • Mietwohnungen durchschnittlicher Anstieg um 5,3 %
  • Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser Erhöhung zwischen 4,0 % und 6,7 % je nach Objektart

Förderung über Bürgschaften und Darlehen
Die Wohnraumförderung des Bundes erfolgt weiterhin indirekt, hauptsächlich über Bürgschaften und den Fonds de roulement. Letzterer wird von den Dachorganisationen Wohnen Schweiz und Wohnbaugenossenschaften Schweiz verwaltet und stellt gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.

Breite Zustimmung zur Verordnungsanpassung
Die vorgeschlagene Änderung wurde Kantonen und Dachorganisationen zur Stellungnahme vorgelegt – alle Beteiligten haben die Anpassungen befürwortet. Damit schafft die neue Verordnung die Grundlage, um auch in Zeiten steigender Baukosten weiterhin erschwinglichen Wohnraum zu ermöglichen.

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