Annullierung der Baubewilligung für die Brunaupark-Siedlung
Das Verwaltungsgericht hebt die kommunale und kantonale Baubewilligung für die Brunaupark-Siedlung aufgrund schwerwiegender Verfahrensmängel auf, was bedeutende rechtliche und planerische Konsequenzen nach sich zieht.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Aufhebung der Baubewilligung für die Brunaupark-Siedlung erfolgte aufgrund von Beschwerden von Anwohnern, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der angrenzenden «Siedlung Im Laubegg». Diese ist als Baugruppe von nationaler Bedeutung im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz eingestuft. Die geplante Brunaupark-Siedlung, die eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung benötigte, hätte die Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes berücksichtigen müssen, was jedoch nicht ausreichend geschah. Dies führte zu einem schwerwiegenden Verfahrensmangel und zur Gutheissung der Beschwerde.
Zusätzlich zur rechtlichen Grundlage der Beschwerde wurde die Baubewilligung im Zusammenhang mit den kantonalen Voraussetzungen für Arealüberbauungen untersucht. Obwohl die Baubewilligungsbehörde einige Änderungen der Umgebungsgestaltung verlangte, um den Schutz der «Siedlung Im Laubegg» zu gewährleisten, fehlte es an einer klaren Vorstellung über die genaue Umgebungs- und Vorgartengestaltung. Dies deutet auf Unzulänglichkeiten bei der Stammbaubewilligung hin, was die Rechtmässigkeit des Bauprojekts infrage stellt.
Das Verwaltungsgericht hat daher die Beschwerde VB.2023.00209 angenommen. Es steht den Parteien frei, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Einspruch zu erheben, wodurch sich weitere rechtliche Entwicklungen ergeben könnten.