Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon unterstützen Sanierungsoptionen
Die Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon haben ihre Unterstützung für die Sanierung des Spitals bekräftigt und die notwendigen Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung definiert. Trotz der Nachlass-Stundung bleibt die Notfall- und Gesundheitsversorgung weiterhin gewährleistet.
Die Ausarbeitung von Sanierungsoptionen für die GZO AG Spital Wetzikon schreitet voran. Die Aktionärsgemeinden stehen weiterhin hinter dem Spitalbetrieb und sind bereit, eine finanzielle Beteiligung bei einer Sanierung zu prüfen. Sie haben den Verantwortlichen des Spitals aufgezeigt, welche Voraussetzungen notwendig sind, damit eine solche Massnahme von den Aktionärsgemeinden geprüft werden kann.
Stabile Versorgung trotz Nachlass-Stundung
Das Spital Wetzikon befindet sich seit Anfang Mai in der Nachlass-Stundung. Wie die Verantwortlichen der GZO AG gegenüber den Aktionärsgemeinden versichern, läuft der Spitalbetrieb trotz der anspruchsvollen Rahmenbedingungen gut. Eine umfassende Notfall- und Gesundheitsversorgung bleibt weiterhin gewährleistet.
Bedingungen für finanzielle Beteiligung
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der GZO AG stehen in der Pflicht, tragfähige Lösungen für eine Sanierung auszuarbeiten. Die Aktionärsgemeinden gehen nach heutigem Wissenstand davon aus, dass ein finanzieller Beitrag von ihrer Seite zur Sanierung erwartet wird. Sie haben dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der GZO AG dargelegt, welche Voraussetzungen und Unterlagen für eine solche finanzielle Beteiligung erfüllt sein müssen. Ein zentraler Punkt ist das Vorliegen eines wirtschaftlich tragfähigen Konzepts für das Spital Wetzikon der Zukunft. Die Spitalverantwortlichen arbeiten derzeit intensiv an den entsprechenden Grundlagen, was jedoch aufgrund der komplexen Situation (laufender Spitalbetrieb, Neubau etc.) noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Sistierung der Beschwerde beim Regierungsrat
Die GZO AG hatte gegen den Beschluss des Regierungsrats, dem Spital Wetzikon keine finanzielle Unterstützung zu gewähren, umgehend Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Nach einer vertieften Situationsanalyse und sorgfältiger Abwägung sind der GZO-Verwaltungsrat und die mandatierten Fachexperten der Aktionärsgemeinden übereingekommen, eine Sistierung der Beschwerde anzustreben. Die Aktionärsgemeinden haben der Gesundheitsdirektion schriftlich mitgeteilt, dass sie das Gesuch um Sistierung im Sinne der Sache unterstützen.
Zukunft des Spitals Wetzikon
Die Aktionärsgemeinden haben klar gemacht, dass sie eine finanzielle Beteiligung an der Sanierung des Spitals prüfen werden, sobald ein tragfähiges wirtschaftliches Konzept vorliegt. Dies zeigt ihr Engagement und ihre Unterstützung für das Spital Wetzikon, um eine weiterhin stabile und umfassende Gesundheitsversorgung sicherzustellen.