Abschaffung der Eigenmietwertsteuer
Nach acht Jahren intensiver Beratung hat das Parlament die Besteuerung der fiktiven «Eigenmiete» abgeschafft. Der Systemwechsel bringt eine Vereinfachung des Steuersystems, fördert die Finanzstabilität und erleichtert jungen Familien den Zugang zu Wohneigentum.
Mit der Zustimmung beider Räte zum neuen Bundesgesetz wurde ein lang ersehnter Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen. Die Eigenmietwertsteuer, die als unbefriedigend und ungerecht galt, gehört damit der Vergangenheit an. Künftig entfällt die Einkommensbesteuerung der fiktiven «Eigenmiete» für selbstgenutztes Wohneigentum, was das Steuersystem deutlich vereinfacht.
Förderung von Finanzstabilität und Wohneigentum
Ein weiterer zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist der Abbau der Privatverschuldung. Die Begrenzung des Abzugs für private Schuldzinsen sowie die Streichung zusätzlicher Abzugsmöglichkeiten führen zu einer Stärkung der Finanzstabilität. Junge Familien profitieren von einem zeitlich begrenzten Schuldzinsabzug, der ihnen den Erwerb von Wohneigentum erleichtert. Damit wird der Verfassungsauftrag zur Förderung des Wohneigentums erfüllt.
Anpassungen bei Steuerabzügen
Die Abschaffung der Eigenmietwertsteuer bringt eine systemkonforme Streichung bisheriger Abzüge wie Unterhaltskosten oder Versicherungsprämien mit sich. Gleichzeitig bleibt es den Kantonen überlassen, Abzüge für energetische Sanierungen oder Umweltschutzmassnahmen beizubehalten, um diese weiterhin zu fördern.
Keine Benachteiligung von Vermietern
Für private Vermieter bleibt die Möglichkeit erhalten, Kosten wie Unterhalt oder Schuldzinsen steuerlich abzusetzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die neue Regelung keine negativen Auswirkungen auf die Vermietung privater Immobilien hat.
Verfassungsänderung zur Kompensation
Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist an eine Verfassungsänderung gebunden. Diese erlaubt Kantonen, eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften einzuführen, um Steuerausfälle bei selbstgenutzten Zweitwohnungen auszugleichen. Insbesondere Tourismuskantone sollen so die finanziellen Auswirkungen kompensieren können.